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Am Handelsgericht Wien haben die langjährigen Vertrauten und Stiftungsvorstände von Gaston Glock verloren. Sie werden gegen das Urteil berufen.

Foto: Reuters/Lucas Jackson

Schlechte Nachrichten für die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Value Privatstiftung, die dem Waffenfabrikanten Gaston Glock zuzurechnen ist. Das Handelsgericht (HG) Wien hat in einem Strang des Streits entschieden, in dem es um die Abberufung der Vorstandsmitglieder durch Glock und die Auszahlung ihres Honorars in der Höhe von insgesamt rund 18,7 Millionen Euro geht.

Die Ex-Stiftungsvorstandsmitglieder haben ihre Feststellungsklage verloren; sie wollten erreichen, dass ihre von Glock im Dezember 2019 ausgesprochene Abberufung für rechtsunwirksam erklärt wird. In dem Fall wären sie immer noch Vorstandsmitglieder der Value Privatstiftung.

Kläger berufen

Der Richter hat ihre Klage aber abgewiesen, das 179-seitige Urteil wurde dieser Tage zugestellt. Rechtskräftig ist es nicht, der Anwalt der insgesamt vier Kläger, Georg Krakow, sagte auf Anfrage des STANDARD, man werde Berufung einlegen.

Der Streit ist, wie berichtet, eine Spätfolge des Rosenkriegs zwischen der Exfrau Glocks und dem heute 92-jährigen Waffenproduzenten. Er hatte 2011 noch einmal geheiratet, eine um 52 Jahre jüngere Frau, Kathrin. Die Mutter von Glocks drei Kindern betonierte ihren Exmann in der Folge mit Klagen. Es ging um das Sagen im Konzern, in den Stiftungen und das darin geparkte Vermögen. Kurz: um sehr viel Geld.

Exfrau rausgekippt

2018 eskalierte der Streit in Österreich. Zuvor hatte Helga Glock in den USA, einem sehr wichtigen Absatzmarkt Glocks, eine Klage gemäß Rico Act eingebracht, der üblicherweise im Kampf gegen die organisierte Kriminalität angewendet wird. Mit dieser Klage sollte Helga Glock zwar später abblitzen, aber in Kärnten sorgte der sehr ungemütliche Vorstoß für Retorsionsmaßnahmen. Der Vorstand von Value und Glock Privatstiftung (personenident) schloss Helga Glock als Begünstigte aus und stoppte die damit verknüpften Zahlungen.

2016 kippte der Oberste Gerichtshof diesen Beschluss des Vorstands, Helga Glock beantragte dessen Abberufung. Ein Klagenfurter Gericht gab dem im November 2018 statt. Einer der Gründe dafür: Der Stiftungsvorstand hatte die Helga Glock zustehenden Zahlungen nicht an sie selbst ausgezahlt, sondern beim Bezirksgericht in Wien Döbling hinterlegt. Das sei nicht rechtens gewesen.

Glock fühlt sich über den Tisch gezogen

Rückblickend betrachtet begann an diesem Punkt der Streit Vorstand gegen Stifter Glock. Damit das Gericht nicht wildfremde Vorstände in die Stiftungen schickt, bestellte Glock die drei bisherigen gleich wieder und drei ihnen Nahestehende als Backup gleich dazu. Die drei (einer zahlte das Geld später wieder zurück) zahlten sich ruckzuck 18,7 Millionen Euro an Honorar für die gesamte Laufzeit ihres Mandats aus und sagen, das sei so ausgemacht gewesen.

Glock bestreitet das, er fühlt sich betrogen, berief die Vorstände Ende 2019 ab. Er brachte auch eine Strafanzeige ein, das Verfahren hat die WKStA inzwischen aber eingestellt.

Die Vorstände, darunter langjährige Vertraute Glocks, klagten u. a. eben beim Handelsgericht Wien. Der Richter setzt bei seinem Urteil bereits im November 2018 an, als Glock den Altvorstand gleich wieder eingesetzt hatte. Genau diese Wiedereinsetzung (sie ist nur aus ganz wenigen Gründen zulässig) sei nicht rechtswirksam zustande gekommen. Denn die vom Klagenfurter Gericht ins Treffen geführten Abberufungsgründe seien nicht vollständig beseitigt worden.

Auszahlung nicht rechtmäßig

Dass diese Wiederbestellung rechtlich unzulässig war, hätten die beteiligten Vorstände gewusst, sie hätten sich daher auch ihr Honorar nicht auszahlen dürfen, so die Argumentationskette. Und: Glock hätten sie nicht davon informiert, dass die von ihrer Seite vorgeschlagene Wiederbestellung unzulässig war.

Vier Wochen* haben die Kläger nun für die Berufung Zeit, dann ist das Oberlandesgericht Wien am Zug. Die Prozesskosten, die sie insgesamt tragen müssen: 201.000 Euro. Von der Glock-Seite gibt es keine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit.

Das Verfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen die Glock Privatstiftung läuft noch, ebenso jenes in Klagenfurt. In diesem Zivilprozess fordern die Stiftungen das viele Millionen schwere Honorar zurück. (Renate Graber, 12.4.2022)


*Sorry, vier Wochen ist Zeit und nicht, wie irrtümlich zuvor berichtet, 14 Tage. (Geändert am 13.4. 2022, 19 Uhr)