Das Verfahren, in dem der Masseverwalter der früheren Meinl Bank rund neun Millionen Euro von Julius Meinl V. eingeklagt hat, dürfte länger dauern. Es geht um komplexe Rechtsfragen.

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Am Dienstag hat am Handelsgericht Wien der Auftakt jenes Prozesses stattgefunden, in dem der Masseverwalter der früheren Meinl Bank Julius Meinl V. auf 9,3 Millionen Euro geklagt hat. Er fordert von der Bank bezahlte Beraterhonorare und Reisespesen zurück, die Meinl nicht zugestanden seien.

Der und sein Anwalt Markus Fellner sehen das anders, Meinls Engagement habe der Bank rund 35 Millionen Euro gebracht. Sollte nicht doch noch ein Vergleich gefunden werden – bisherige Gespräche zwischen ihm und Meinls Anwalt und mit Meinl selbst seien im Vorfeld leider gescheitert, obwohl man sich sehr bemüht habe, erklärte Masseverwalter Georg Freimüller – könnte der Prozess lang dauern. Der Richter sieht "komplexe Rechtsfragen", einen hohen Streitwert und viele Projekte, "dafür werden wir eine Weile brauchen". Die nächste Verhandlung hat er für Oktober anberaumt. Er ist bereits der dritte Richter, der sich mit der Causa befasst.

Meinl wird als Erster befragt

Meinls Anwalt hat, wie berichtet, eine lange Liste mit Projekten vorgelegt, in denen Julius Meinl V. verdienstlich geworden sei. Zudem hat er zu einer bestimmten Rechtsfrage ein Privatgutachten des Innsbrucker Rechtsprofessors Martin Trenker eingeholt und dem Gericht vorgelegt.

Der Richter will sich zunächst einmal mit zwei der Projekte beschäftigen, legte er in seinem Prozessfahrplan fest, als erstes wird er Julius Meinl V. befragen. Danach erst sollen vier ehemalige Banker als Zeugen aussagen, der frühere Chef der Meinl Bank (später: Anglo Austrian Bank AAB) Peter Weinzierl wird noch nicht dazugehören. Er sitzt wegen des Auslieferungsantrags der USA in der Causa Odebrecht mit Fußfessel in London fest.

Öffentlichkeit durfte dableiben

Dem gleich zu Beginn der ersten Tagsatzung gestellten Antrag des Meinl-Anwalts auf Ausschluss der Öffentlichkeit unter Hinweis auf Privatsphäre, Geschäfts- und Bankgeheimnis ist der Richter am Dienstag nicht nachgekommen. Allenfalls könne man die Öffentlichkeit bei den Einvernahmen ausschließen, wenn es um konkrete Projekte geht, erklärte er. Das wird dann frühestens im Oktober der Fall sein. Am Dienstag war die Öffentlichkeit übrigens nur durch den STANDARD repräsentiert. (Renate Graber, 27.4.2022)