Wer in der Stadt sowohl mit dem Auto als auch mit dem Fahrrad unterwegs ist, kennt das Problem von beiden Seiten: überholen beziehungsweise überholt werden. Auf dem Fahrrad drängt man sich an den rechten Rand und riskiert den Crash mit einer plötzlich aufgerissenen Autotür. Im überholenden Auto hofft man gestresst, dass der Radler oder die Radlerin nicht plötzlich einen Schlenker nach links macht.

Radfahrer sollen in Zukunft nicht nur bei grüner Ampel rechts abbiegen dürfen.
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Derartige Situationen soll es künftig nicht mehr geben, denn die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die am Freitag in Begutachtung geschickt wurde, sieht erstmals einen konkreten Mindestabstand für Überholvorgänge vor: zwei Meter auf Freilandstraßen, 1,5 Meter im Ortsgebiet. Kann der nicht eingehalten werden, darf auch nicht überholt werden. Punkt.

Das Beispiel zeigt die Stärken der StVO-Novelle: Sie regelt ganz konkret, was bisher schwammig formuliert war. Getragen ist die Novelle vom Bestreben, den Straßenverkehr sicherer für alle zu machen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Denn immer mehr Menschen steigen, ganz oder zeitweise, vom Auto aufs Bike oder E-Zweiradfahrzeug um.

Das neue Verkehrszeichen mit einem nach rechts zeigenden grünen Pfeil wird in der Begutachtungsphase sicherlich noch heiß diskutiert werden. Dass Radfahrende an ausgewiesenen Kreuzungen trotz roter Ampel rechts abbiegen dürfen sollen, ist aus Sicht der Fußgänger eher ein Sicherheitsrisiko. (Michael Simoner, 29.4.2022)