Die Situation in der MA 35 sei nicht erst seit vergangenem Jahr problematisch – Warnungen reichen bis ins Jahr 2011 zurück, sagte Walter Rosenkranz (rechts im Bild).

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Die Wiener Magistratsabteilung 35 – also die Einwanderungsbehörde – hat die Volksanwaltschaft auch im Vorjahr auf Trab gehalten. Auf sie entfielen 2021 die meisten Beschwerden. Das teilten die Volksanwälte bei der Präsentation des Wien-Berichts am Dienstag mit. Die mit Dezember gestarteten Reformen würden noch wenig Wirkung zeigen, wurde konstatiert, wie auch Rechtsexperten gegenüber dem STANDARD festhielten. Gelobt wurde allerdings, dass die neue Leitung der MA 35 den Dialog mit der Volksanwaltschaft suche.

Missstände in Wiener Verwaltung

Insgesamt sind bei den drei Volksanwälten Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz 1.195 Beschwerden eingelangt, in denen mutmaßliche Missstände in der Wiener Verwaltung beklagt wurden. 369 bezogen sich dabei auf die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt, 228 auf Gemeindeangelegenheiten und 313 auf Polizei- oder Staatsbürgerschaftsbelange. 1.355 Verfahren konnten im Vorjahr abgeschlossen werden – wobei die Zahl höher ist als jene der Beschwerden, da auch Fälle von2020 hier mit dabei sind.

In 326 Fällen hat die Volksanwaltschaft einen Missstand festgestellt. Das betrifft rund 24 Prozent aller erledigten Verfahren. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah man bei 544 Beschwerden. In 485 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig.

Sorgenkind MA 35

Ein erklecklicher Teil der Klagen betraf die MA 35. Hier sei trotz eingeleiteter Reformen noch kein tatsächlicher Rückgang der Zahlen bemerkbar, wie der zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz ausführte. Bemerkt wurde allenfalls eine unterschiedliche Entwicklung in den verschiedenen Bereichen. So wurden mit 222 Fällen – davon sind 145 laut Volksanwaltschaft berechtigt – zwar vergleichsweise wenig Beschwerden beim Vollzug des Staatsbürgerschaftsrechts registriert, in Sachen Niederlassungsrecht verdreifachten sich diese hingegen auf 986.

Die berechtigten Beschwerden verfünffachten sich gleichzeitig sogar – auf 481. Zu den größten Ärgernissen gehörten einmal mehr lange Verfahrensdauern, wie Rosenkranz ausführte. In den eklatantesten Fällen kam es zu Verzögerungen von 40, 52 oder sogar 57 Monaten. Das Bemühen, die Situation zu verbessern, wird jedoch auch in der Volksanwaltschaft registriert, wie Rosenkranz betonte: "Die neue Leitung hat den Dialog gesucht."

Warnungen seit 2011

Dies wurde als positiv bewertet, auch wenn sich die Verbesserungen noch nicht in Zahlen festmachen ließen, wie es hieß. "Insgesamt merken wir noch keine Entspannung." Lob gab es auch für das neue Callcenter, das die Erreichbarkeit der Behörde verbessert habe. Laut Rosenkranz dürfte die zuletzt massiv gestiegene Anzahl der Beschwerden auch mit der Berichterstattung über die MA 35 zusammenhängen. Die Situation an sich sei dort jedoch schon seit vielen Jahren problematisch, betonte er. Man warne davor seit 2011. (APA, red, 17.5.2022)