Die WKStA ermittelt gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue, Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs.

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Wien – Eine interne Prüfung im Sportministerium hat ergeben, dass die von der ehemaligen ÖVP-Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin für das Ressort erstellten Studien "keinen Hinweis auf offenkundige strafrechtlich relevante Verhaltensweisen" beinhalten.

Gegen Karmasin wird unter anderem auch deshalb ermittelt, weil sie sich nach ihrer politischen Karriere mit illegalen Preisabsprachen Aufträge vom Sportministerium verschafft haben soll.

Studien sollen Zweck erfüllt haben

Für zwei Studien hatte Karmasin dem Ministerium insgesamt 140.268 Euro in Rechnung gestellt. Die erste Studie zum Thema "Motivanalyse Bewegung und Sport", die im April 2020 abgerechnet wurde, hatte ein Auftragsvolumen von 63.600 Euro. "Auftrag war, mittels Befragung einer breiten Zielgruppe die Gründe zu erheben, warum in Österreich bestimmte Personengruppen Sport bzw. keinen Sport betreiben. Dazu wurden insbesondere Fragen zur subjektiven Wahrnehmung von Vorteilen und Nutzen, Barrieren, Angeboten, Kampagnen u.ä. gestellt und ausgewertet", schrieb das Sportministerium kürzlich in einer Anfragebeantwortung. Die zweite Studie zum Thema "Frauen im Vereinssport" wurde im Juli 2021 abgerechnet. Sie hatte ein Volumen von 76.688 Euro.

Sportminister Werner Kogler (Grüne) kündigte im März an, die beiden Karmasin-Studien – neben etlichen weiteren – von der internen Revision prüfen zu lassen. Der Prüfbericht liegt laut "Presse" nun vor. Demnach gibt es "keinen Hinweis auf offenkundige strafrechtlich relevante Verhaltensweisen".

Künftig strengere Vorgaben für das Ressort

Die zuständige Sportsektion wird laut dem Zeitungsbericht trotzdem an die kurze Leine genommen, weil die Geschäftsordnung des Hauses nicht eingehalten worden sei. Demnach wären die ohne Ausschreibung (unter 100.000 Euro ist eine solche nicht vorgeschrieben) vergebenen Studienaufträge vorab dem Minister über dessen Generalsekretär vorzulegen gewesen. Das ist im Fall der Karmasin-Studien offenbar nicht passiert: "Der Aktenlauf hat nicht den ressortinternen Vorgaben entsprochen", heißt es im Bericht. Zu melden wäre ein Auftrag ab einer Auftragshöhe von 15.000 Euro gewesen.

Künftig müsse jede einzelne Vergabe externer Dienstleistungen von der Präsidialsektion abgesegnet werden, und wenn es dabei nur um ein paar Euro geht. Zur "Verhinderung einer Wiederholung", wie das Ressort ausrichtet. Eine entsprechende Weisung soll bereits erfolgt sein. Zudem werden die im Revisionsbericht als "nicht im öffentlichen Dienst groß gewordenen" Mitarbeiter zu einer Schulung in "Vergaberecht, interner Verwaltung und Compliance" verdonnert. (APA, 17.5.2022)