Viel ist versäumt worden, sagt Friedrich Forsthuber. Es braucht umgehend eine Reform des Maßnahmenvollzugs, fordert der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Gastkommentar.

Mit dem Maßnahmenvollzug schaut es traurig aus. Eine Arbeitsgruppe hat getagt und umfassende Ergebnisse vorgelegt, zwei Justizminister (Wolfgang Brandstetter, Josef Moser) und eine Justizministerin (Alma Zadić) legten ähnliche Reformpapiere als Diskussionsgrundlage vor. Was ist danach passiert? Nichts. Reformvorschläge wurden bisher nicht einmal ansatzweise umgesetzt, während die Einweisungszahlen rapide steigen und die Situation immer unerträglicher wird.

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Die 2021 angekündigte Reform des Maßnahmenvollzugs für psychisch kranke Rechtsbrecher ist bisher ausgeblieben.
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Wer sich mit dem Maßnahmenvollzug in Österreich beschäftigt, kennt vor allem zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) bestens: 21 (1) betrifft Menschen, die wegen Geisteskrankheit zurechnungsunfähig und daher auch nicht schuldfähig sind. Und dann gibt es noch den Paragrafen 21 (2). Hierbei handelt es sich um zurechnungsfähige Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen. Bei beiden explodieren seit Jahren die Insassenzahlen. Laut dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie stieg die Zahl Erster von 301 im Jahr 2001 kontinuierlich auf 452 im Jahr 2010 an, bei den zurechnungsfähigen Insassen von 271 (2001) auf 470 (2010). Dieser Trend verstärkte sich: Mit 1. 5. 2022 liegen Einweisungen nach Paragraf 21 (1) bei 688 (und 81 in vorläufiger Anhaltung) sowie nach Paragraf 21 (2) bei 521 Insassen.

Gründe für den Anstieg

So weit, so schlecht. Aber was genau sind die Gründe für diesen dramatischen Anstieg? Die häufige Erfolglosigkeit des Unterbringungsverfahrens – als Resultat der in den letzten Jahrzehnten eingesparten Ressourcen in der Psychiatrie – geht Hand in Hand mit dem Anstieg von Straftaten fremdgefährlicher Personen und der Verdreifachung der Einweisungen in die Maßnahmen in den letzten zwanzig Jahren.

"Die aktuelle "Drehtürpsychiatrie" bedingt eine zunehmende Überlastung des Maßnahmenvollzugs, für den schon längst zusätzliche forensisch-therapeutische Zentren hätten eingerichtet werden müssen."

Angesichts wiederholter Mahnungen und der Tatsache, dass die Akten vieler zurechnungsunfähiger Personen im Vorfeld mehrfache, jedoch fruchtlose kurze Klinik-Unterbringungen aufweisen, ist es umso enttäuschender, dass dringend benötigte psychiatrische Betreuungsplätze stets reduziert wurden. Dabei wäre die gesetzliche Verankerung einer nachhaltigen Therapie und effizienten Nachbetreuung samt einem ambulanten Behandlungs- und Betreuungskonzept auch nach einer Entlassung aus der kurzen Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz dringend geboten. Die aktuelle "Drehtürpsychiatrie" bedingt eine zunehmende Überlastung des Maßnahmenvollzugs, für den schon längst zusätzliche forensisch-therapeutische Zentren hätten eingerichtet werden müssen.

Hohe Kosten

In vielen Staaten fällt der Vollzug von gerichtlich angeordneten Maßnahmen bei psychisch erkrankten zurechnungsunfähigen Straftätern in die Kompetenz des Gesundheitswesens. In Österreich haben Kliniken aber in den letzten Jahrzehnten sehr viele psychiatrische Betreuungsplätze eingespart. Gleichzeitig befinden sich 50 Prozent der zurechnungsunfähigen Insassen statt in Justizanstalten in psychiatrischen Krankenhäusern. Der Justiz kommt dies teuer: Ihr werden Kosten für Privatpatienten (bis 800 Euro pro Tag) in Rechnung gestellt.

Nichts geändert hat sich auch an der Fachleute-Front: Es fehlen immer noch ausreichende Anreize für Expertinnen und Experten, sich in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen eintragen zu lassen. Ein Beispiel: Derzeit stehen in ganz Österreich nur sechs eingetragene Jugendpsychiaterinnen und Jugendpsychiater zur Verfügung. Insgesamt gibt es viel zu wenige forensische Psychiaterinnen und Psychiater – mit einem zunehmenden Problem: Überalterung. Ausständig ist weiterhin die Festsetzung von Qualitätsstandards für die Erstellung psychiatrischer Gutachten.

Rechtzeitiger Beginn

Dabei wären der rechtzeitige Beginn der im Einzelfall angemessenen Therapien und die Auswahl geeigneter Nachbetreuungseinrichtungen, im Optimalfall schon im Zuge einer vorläufigen Anhaltung, so wichtig. Aber es fehlen die Betreuungsplätze, die geeigneten Therapien beginnen daher erst spät, manchmal viel zu spät. Bedrückend ist der Mangel an forensisch-therapeutischen Zentren: So wurden 2021 in der ohnedies überbelegten Justizanstalt Wien-Josefstadt 60 Plätze für zurechnungsunfähige Insassen eingerichtet, ohne ausreichende Therapieangebote zu schaffen.

Mit oft verlangten gesetzlichen Grundlagen für rasche Reaktionsmöglichkeiten bei Krisen während der Nachbehandlung der Betroffenen ließen sich bedingte Nachsicht und bedingte Entlassung aus Maßnahmen häufiger vertreten und Insassenzahlen im Maßnahmenvollzug senken. In Deutschland ist diese Krisenintervention übrigens schon lange Standard.

Ständig schubladisiert

Was es braucht, liegt auf der Hand: Um den explodierenden Zahlen der Angehaltenen entgegenzuwirken, bedarf es umgehend einer Reform des Maßnahmenvollzugs samt der Bereitschaft, die finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen sowie Therapien sicherzustellen. Und weil viel versäumt worden ist, sind gleichzeitig zusätzliche Nachbetreuungseinrichtungen nötig, um eine schnellere Überführung von Betroffenen aus der Maßnahme in die weitere Betreuung in geeigneten "sozialen Empfangsräumen" zu ermöglichen. Ständig Reformpapiere zu erarbeiten, die dann schubladisiert werden, beschleunigt bloß den aktuellen Teufelskreis auf dem Weg zum Kollaps. (Friedrich Forsthuber, 17.6.2022)