Als ein Beispiel für mögliche Einreichungen nannte Minister Polaschek "Supercomputer".

Im Bild exemplarisch ein hybrider Supercomputer der Exascale-Klasse der Firma Atos, des europäischen Marktführers im Bereich Supercomputing.

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40 Millionen Euro liegen im Topf: Bis 15. September können alle 22 öffentlichen Universitäten "Projekte und Vorhaben für den Ausbau, die Modernisierung und/oder die Neuanschaffung von qualitativ hochwertiger (digitaler) Forschungsinfrastruktur einreichen", teilte Wissenschaftsminister Martin Polaschek am Montag mit.

Er stellt die Ausschreibung der Mittel für "(digitale) Forschungsinfrastruktur" unter die Devise: "Spitzenforschung braucht Spitzeninfrastruktur". Oder, wie Polaschek ausführte: "Gerade Supercomputer oder technisch hochauflösende Mikroskope müssen regelmäßig erneuert, erweitert und ausgebaut werden, um immer auf dem technisch neuesten Stand zu sein. Das ist enorm kostenintensiv, aber notwendig, wollen Universitäten bei der Forschung tatsächlich ganz vorne mitmischen."

Anschubfinanzierung

Die "Anschubfinanzierung" durch das Ministerium in der Höhe von 40 Millionen Euro werde, so hieß es aus dem Ministerium, "grundsätzlich aus Mitteln des Universitätsbudgets für die Jahre 2022 bis 2024 aufgewendet". Teilweise refinanziert über den EU-Krisenfonds Recovery and Resilience Facility (RRF), der zur Eindämmung unterschiedlichster Pandemiefolgen errichtet wurde.

Wofür könnten die Universitäten Geld abrufen? Polaschek nannte exemplarisch "die Entwicklung, Anschaffung oder den Ausbau von automatisierten, digitalen Fabriken, von hochauflösenden digitalen Mikroskopen, von Micro-Computer-Tomografie, von Supercomputern oder von Archiven für digitale Kunst".

Externe Expertinnen und Experten in Auswahl eingebunden

Die Einreichungen bzw. Umsetzungskonzepte der Unis werden "unter Einbeziehung externer Expertinnen und Experten geprüft", heißt es aus dem Wissenschaftsressort, danach wird eine aus vier Personen bestehende Auswahlkommission – darin vertreten sind das Ministerium, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Universitätenkonferenz – einen "Auswahlvorschlag" erarbeiten, aus dem dann der Wissenschaftsminister bis Jahresende jene Unis auswählen wird, die tatsächlich Geld für – nicht nur digitale – Forschungsinfrastruktur erhalten. (nim, 27.6.2022)