Spar klagt den Tierschutzverein Verein gegen Tierfabriken (VGT), weil VGT-Aktivisten vor Spar-Filialen demonstriert haben. Die Tierschützer fordern, dass Handelskonzerne schon vor dem gesetzlichen Verbot von Vollspaltenböden 2040 kein Fleisch mehr von Schweinezüchtern kaufen, die in ihrem Betrieb diese Böden immer noch verwenden. Spar hat die Initiative abgelehnt. Das ist die Kritik des VGT. Der Streitwert über 62.500 Euro ist für den Handelskonzern ein Klacks, für den VGT existenzbedrohend. Nicht umsonst spricht VGT-Chef Martin Balluch von einer Einschüchterungsklage.

Immer mehr Konsumenten achten auf Tierwohl und vermeiden den Kauf von superbilligem Aktionsfleisch.
Foto: AP/Marta Lavandier

Was glaubt der Konzern erreichen zu können – außer einer schlechten Nachrede? Denn diese wird es geben, egal, wie die Sache vor Gericht ausgeht. Immer mehr Konsumenten achten auf Tierwohl, schränken ihren Fleischkonsum ein und vermeiden den Kauf von superbilligem Aktionsfleisch. Sie werden eine Klage gegen Tierschützer nicht goutieren.

Zudem ist der Vorwurf des Handelsriesen abstrus, Balluch lasse nur vor Spar-Filialen demonstrieren und verschaffe anderen Handelsketten damit einen Wettbewerbsvorteil. Der VGT-Chef ist eine schillernde Figur, man muss seinen Aktionismus nicht mögen. Aber anders als Spar haben andere Ketten zumindest zugesagt zu versuchen, auf ihre Lieferanten in Sachen Tierwohl einzuwirken.

Mit dieser Klage ist Spar schlecht beraten. Miteinander zu reden wäre die weit bessere Alternative. (Petra Stuiber, 14.7.2022)