Bisher konnten Externistenprüfungen an jedem Schulstandort abgelegt werden. Wegen des starken Anstiegs bei den Schulabmeldungen wurden sie heuer an spezifischen Standorten gebündelt von eigenen Kommissionen abgenommen.

Foto: DARREN ENGLAND

Für Österreichs Schulkinder und Lehrkräfte waren die vergangenen beiden Schuljahre durch die Corona-Regeln gelinde gesagt mühsam. Unzumutbar dürften sie aber für einige Eltern gewesen sein: Darauf lässt zumindest die Verdreifachung der Schulabmeldungen seit Beginn der Pandemie schließen. Die Ergebnisse der für das Frühjahr angekündigten Motivstudie, die deren Gründe genau beleuchten soll, sind noch ausstehend.

Zu Schulbeginn im Herbst 2021 wurden jedenfalls 7.500 Schulkinder aus der Schule genommen, ein Drittel kehrte im Lauf des Schuljahres zurück. Werden die Kinder zu Hause unterrichtet, müssen sie am Ende des Schuljahres eine Externistenprüfung ablegen, um in die nächste Schulstufe aufsteigen zu können. Bloß: Zu dieser tauchten heuer 1.020 Schülerinnen und Schüler, also jeder Fünfte, nicht auf.

Und noch etwas offenbart ein Blick in die Zahlen: Im Vergleich mit der Zeit vor der Pandemie fielen die Externistenprüfungen deutlich schlechter aus. 7,7 Prozent der abgemeldeten Schüler sind heuer nicht aufstiegsberechtigt – im Schuljahr 2019/2020 waren es noch 2,5 Prozent. Während in Wien mit 2,5 Prozent die wenigsten durchfielen, waren es in Kärnten 17, in Vorarlberg 15 Prozent.

Folgenreiches Prüfungsschwänzen

Auch die Prüfungsmotivation variierte je nach Bundesland: Kamen in der Steiermark 5,7 Prozent aller Schüler und Schülerinnen nicht zum Abschlusstest, blieb im Burgenland sogar jeder Dritte der Prüfung fern. Welche Konsequenzen bringt das mit sich?

Zunächst setzt das Fernbleiben dem anderen "Distance-Learning" ein Ende: Wenn bis Ende des Unterrichtsjahres keine erfolgreiche Prüfung vorliegt, müssen die Schulkinder im Herbst automatisch zurück an die Schule. "Falls sie das nicht tun, handelt es sich um eine Schulpflichtverletztung", heißt es aus dem Bildungsministerium auf STANDARD-Nachfrage.

Beschwerden von Corona-Leugnern

Wie der "Kurier" am Mittwoch berichtet, dürften sich einige Eltern, die der Corona-Leugner-Szene zuordenbar seien, für dieses Szenario bereits gewappnet haben: In einschlägigen Telegram-Gruppen kursieren demnach bereits Mustervorlagen für Beschwerden, um rechtlich gegen den verpflichtenden Schulbesuch vorzugehen. Darin werde etwa argumentiert, dass die Corona-Maßnahmen und der Lehrermangel das körperliche und geistige Wohl der Kinder gefährden würden.

Würden es die Eltern draufankommen lassen, könnte es laut Rechtsanwalt Georg Kudrna zu Geldstrafen von 110 bis 440 Euro kommen. Immerhin würde die Nichterfüllung dieser Pflichten eine Verwaltungsübertretung darstellen, die zur Anzeige zu bringen wäre. In groben Fällen wäre sogar die Einschaltung des Jugendamts wegen Verletzung des Kindeswohls möglich.

Kontaktversuche der Schulen

Auf Kontaktaufnahme will indes das Ministerium setzen: Bereits im Vorfeld der Externistenprüfung hätten die jeweiligen Schulen und Bildungsdirektionen Kontakt mit den Eltern aufgenommen und diesen die Prüfungsschulen – dort werden die Prüfungen seit heuer gebündelt von eigenen Kommissionen abgenommen – bekanntgegeben. Trotz des mäßigen Erfolges soll dieses Prozedere im Herbst wiederholt werden. Laut dem Ministerium sollen die Eltern von den Schulen erneut kontaktiert und auf die Schulpflichtverletzung hingewiesen werden. Erst dann erfolge eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde. (etom, 20.7.2022)