Karl Nehammer wurde nun auch vom Verwaltungsgerichtshof bescheinigt, dass die unter ihm als Innenminister erfolgte Abschiebung der zwölfjährigen, in Österreich geborenen Tina nach Georgien rechtswidrig war. Das hat bereits im Jänner das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, aber Nehammer brachte eine "Amtsrevision" ein. Er habe so handeln müssen. Er erhielt jetzt den Bescheid: Nein.

Bundeskanzler Karl Nehammer.
Foto: EPA/MAX BRUCKER

Man erinnert sich: Die Abschiebung von Tina und einigen anderen wurde im Winter 2021 mitten in der Nacht mit großem Getöse in Szene gesetzt. Martialische Spezialpolizei, hysterisch bellende Polizeihunde, ein überbordendes Staatsaufgebot, um ein paar Demonstranten abzuschrecken. In Wahrheit, um türkises Law and Order zu demonstrieren.

Noch eine aufwendige Nehammer-Aktion steht vor der Zerbröselung: Die "Luxor"-Razzia vom Herbst 2020 gegen "Muslimbrüder" brachte bisher armselige Resultate. Gerichte bezeichneten Teile der Aktion als überschießend. Die Vorsitzende der U-Kommission zum vorangegangenen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt schrieb im Zwischenbericht, zur Vorbereitung von "Luxor" seien zu viele Leute abgezogen worden, die bei der Überwachung des Terroristen fehlten. Übrig bleiben schöne Nehammer-Fotos bei der Razzia.

Der heutige Bundeskanzler wird an diese hohlen Inszenierungen wohl nicht gern erinnert. Aber er hat dabei mitgespielt. (Hans Rauscher, 17.8.2022)