Schon im Ibiza-U-Ausschuss wurde Thomas Schmid als Auskunftsperson geladen – damals kam er.

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Exakt einen Monat ist es her, da hatte der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Etappensieg errungen: Dieses verhängte in einer nichts rechtskräftigen Entscheidung eine Geldstrafe in der Höhe von 6.000 Euro über Thomas Schmid, weil dieser Ladungen in den U-Ausschuss nicht nachgekommen war. Dass der ehemalige Chef der Staatsholding Öbag und Generalsekretär im Finanzministerium mittlerweile seinen Wohnsitz in den Niederlanden habe, spielte für das BVwG keine Rolle. Schmids Anwalt Thomas Kralik ließ daraufhin wissen, dass er gegen die am 8. August getroffene Entscheidung berufen werde.

Auch im Herbst ist Schmid mehrfach in den U-Ausschuss geladen. Wenn nötig, sollen ihn die Sicherheitsbehörden dafür sogar mit Zwangsgewalt anhalten und vorführen, sobald Schmid einen Fuß auf das Bundesgebiet setzt. Das hatte der U-Ausschuss in einem Antrag einstimmig beschlossen.

Ladung wurde zugestellt

Doch diesem Ansinnen erteilte das Innenministerium nun eine Abfuhr. Montagabend ließ dieses in einem Schreiben an die Fraktionen wissen, dass für Schmids Vorführung die gesetzlichen Grundlagen fehlen würden. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beruft sich dabei auf eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Kanzleramt. In dieser wird festgehalten, dass die Ladung laut Verfahrensordnung "zu eigenen Handen" zu erfolge habe. "Letztlich sind jedoch sämtliche Versuche einer Eigenhandzustellung (...) gescheitert." Deshalb "dürften die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beschluss der Anordnung der Vorführung der Auskunftsperson gemäß Verfahrensordnung nicht erfüllt sein".

Das Ministerium lässt den U-Ausschuss in seinem Schreiben schließlich auch wissen, dass die Sachlage anders zu beurteilen wäre, "falls nachgewiesen werden könnte, dass das (eigenhändig) zuzustellende Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist". Genau das dürfte auch der Fall sein. Schließlich bestätigte Schmid, der vom BVwG per Videotelefonie befragt wurde, selbst, dass er die Ladung, die in seinem Postfach hinterlegt wurde, erhalten habe. Darauf wies auch SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer hin.

Innenminister soll Stellung nehmen

Die Opposition wollte Karner deshalb gleich am Mittwoch als Auskunftsperson zur Rede stellen und stellte ein entsprechendes Verlangen. Für eine formale Ladung war zu wenig Zeit. Aus Karners Büro hieß es, dass dem Minister "ein so kurzfristig angekündigtes Erscheinen nicht möglich" sei. Krainer lässt Karner nicht aus der Verantwortung: "Er muss in den nächsten Tagen kommen und Stellung nehmen, warum er ein Gerichtsurteil negiert." Fortsetzung folgt. (Sandra Schieder, Fabian Schmid, 7.9.2022)