Die Maßnahmen zur Senkung der Strompreise sollen nun rasch umgesetzt werden.

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Bei den von der EU-Ebene ausgehenden Maßnahmen zur Senkung der Strompreise soll es nun Schlag auf Schlag gehen. Die Kommission hat das Ende August angestoßene Paket rechtlich vorbereitet und mit den Mitgliedsstaaten abgestimmt. Die Energieminister werden es am Freitag in Brüssel beschließen. In zwei Wochen sollen die Verordnungen rechtskräftig sein.

Vorgesehen sind Eingriffe in den Elektrizitätsmarkt mit dem Ziel, dass Strom im Großhandel an den Börsen nicht mehr in exorbitante Höhen von mehr als 1000 Euro pro Megawattstunde steigen kann – durch drei Zielsetzungen.

Erstens: Die Nachfrage soll um zehn Prozent reduziert werden, indem etwa der Industrie Anreize geboten werden, nicht bei Verbrauchsspitzen zu produzieren. Weniger Verbrauch heißt, dass weniger Strom mit teurem Gas erzeugt wird.

Zufallsgewinne abschöpfen

Zweitens: Die EU-Staaten sollen "Zufallsgewinne" von Erzeugern erneuerbarer Energie (Wind, Wasser, Sonne etc.) wie auch von Nuklearenergie abschöpfen können, indem eine Obergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde eingezogen wird. Das abgeschöpfte Geld soll in soziale Ausgleichsmaßnahmen fließen.

Drittens: Wer Strom mit Gas oder Steinkohle herstellt, soll eine Solidaritätsabgabe leisten, ebenso Raffinerien: Mindestens 33 Prozent der Übergewinne in 2022 und 2023 werden abgeschöpft, gemessen am Gewinndurchschnitt seit 2018.

Mit all dem würden Gaskraftwerke zurückgedrängt werden. Uneinig sind die EU-Staaten bei Preisobergrenzen für Erdgas und LNG. Die Kommission warnt in einem Diskussionspapier davor, Preiscaps könnten Gasknappheit anfeuern, wenn Lieferanten ihre Ware dann anderswo in der Welt verkaufen. Planmäßige EU-Verteilung wäre die Folge. (Thomas Mayer aus Brüssel 30.9.2022)