In Sachen Budget der Universitäten sieht Vizekanzler Werner Kogler Gesprächsbedarf.

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Wien – Ab 2023 sollen krisenbedingte externe Gewinne von Energieunternehmen besteuert werden. Das hat Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Samstag auf Ö1 ankündigt. "Da wird was weitergehen, das trau ich mich jetzt ankündigen." Bis Anfang kommenden Jahres will er ein Modell beschließen, das dann möglicherweise auch rückwirkend für 2022 gelten soll. Dadurch soll laut dem Vizekanzler ein Beitrag für diejenigen gewonnen werden, die hohe Energierechnungen zahlen müssen. Ziel sei, bis Ende des Jahres zu sehen, "wo die Reise hingeht." Die ÖVP hat sich in dieser Frage zuletzt zurückhaltend gezeigt.

Auch in einem anderen Bereich sollen die Grünen ihre Forderungen durchsetzen. Bezüglich der Vermögens- und Erbschaftssteuern sehe Kogler Handlungsbedarf, bevor im Sozialbereich Kürzungen stattfinden könnten. "Wir wissen dass die ÖVP da schwer zugänglich ist", so Kogler. Durch zunehmenden Druck sei er aber zuversichtlich eine Besteuerung von Millionenerbschaften durchzusetzen.

Gespräche zu Budget für Unis

Gesprächsbedarf in der Regierung sieht Kogler auch noch in Sachen Universitäten. Diese bekommen im Budget für die kommenden beiden Jahre 500 Millionen Euro zusätzlich, die Rektorinnen und Rektoren hatten zuletzt wegen der stark steigenden Teuerung allerdings einen zusätzlichen Bedarf von 1,2 Milliarden Euro bis 2024 angemeldet.

Durch die Budgetverhandlungen kam es laut Kogler zu einer Abfederung der Teuerung gekommen und darüber hinaus zum Erzielen weiterer Projekte. Warum dies bei den Unis nicht gelungen sei, wolle sich Kogler noch genauer anschauen. Dafür habe sich der Vizekanzler bereits mit Vertreterinnen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) getroffen und will sich auch mit Sabine Seidler, der Vorsitzenden der Österreichischen Universitätskonferenz, treffen. Er wolle herausfinden, "ob und inwieweit hier in der Entwicklung der Verhandlungen etwas übersehen wurde".

Die Uni Wien hat als Reaktion auf das neue Budget bereits einen Ausschreibungsstopp bis Februar verhängt. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) hat die Budgeterhöhung für die Unis mehrfach verteidigt, diese liege sogar über der von den Unis im Frühjahr geforderten Teuerungsabgeltung von 475 Mio. Euro. Die zusätzlichen Forderungen seien nicht absehbar gewesen.

Vorbelastungsgesetz unsicher

Beim deutlich erhöhten Heeresbudget ist es Kogler besonders wichtig, dass die Beschaffungsvorgänge der kommenden Jahre transparent und mit einer begleitenden Kontrolle versehen werden. "Das war eine der grünen Bedingungen und die ist sichergestellt", sagte er mit Verweis auf die geplante unabhängige Kommission zur Kontrolle der Beschaffung, die Korruption verhindern soll. Ein Junktim mit mehr Geld für Grundwehr- und Zivildiener habe es hingegen nicht gegeben.

Angesprochen auf Sorgen, dass das Verteidigungsbudget lediglich kurzfristig erhöht werden könnte, verwies Kogler auf den vierjährigen Finanzrahmen. Ob es eine Art Vorbelastungsgesetz geben wird, wie es beim Transformationspaket für die Industrie vorgesehen ist, ließ Kogler offen. Es werde ein entsprechendes Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz geben und er gehe davon aus, dass man bei den Verhandlungen im Parlament ein Auge darauf habe.

Kritik der Opposition

Kritik an Koglers Ankündigung einer Zufallsgewinnsteuer für Anfang 2023 kam von SPÖ und FPÖ. "Die Regierung hält die Bevölkerung zum Narren. Die Abschöpfung der Übergewinne ist überfällig", so SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Immerhin habe Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bereits Mitte Mai davon gesprochen. Noch besser wäre freilich eine Preisregulierung, damit Übergewinne gar nicht erst entstehen, so Krainer.

FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer wiederholte die Forderung nach einem Aussetzen der preistreibenden Merit-Order. "Anstatt eine Ankündigung nach der anderen zu machen, muss Schwarz-Grün endlich einmal in die Gänge kommen und die Energiepreisexplosion an der Wurzel packen." Damit könne man Zufallsgewinne in diesem Bereich verhindern und bräuchte keine komplizierte Steuer, die am Ende womöglich erst recht wieder an die Energiekunden weitergegeben werde. (APA, red, 15.10.2022)