Nach der Gemeinderatswahl in Krems an der Donau wurde der Stadtrat gewählt – die Verteilung der Sitze erfolgte wie üblich nach dem D'Hondt'schen Verfahren.

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Krems – Die Wahl der Stadtregierung in Krems an der Donau wird wohl vom Verfassungsgerichtshof geprüft: FPÖ, Neos und MFG haben die Wahl vergangene Woche angefochten. Sie halten die Verteilung der zehn Stadtratssitze für verfassungswidrig, weil dafür das D'Hondt'sche Verfahren angewendet wurde. Dieser Verteilungsmechanismus begünstigt große Parteien, wenn nur wenige Sitze zu vergeben sind. Krems hatte am 5. September einen neuen Gemeinderat gewählt, dieser wählte bald darauf die Stadtregierung.

D'Hondt war in Niederösterreich schon einmal Thema: In Groß Gerungs wurde die Stadtratswahl 2020 aufgehoben, weil dieser spezielle Verteilungsmechanismus nicht ausdrücklich im Gesetz steht – DER STANDARD berichtete. Danach beeilte sich die ÖVP, das Verfahren gesetzlich zu verankern. Sie profitiert nicht nur in etlichen kleineren Städten davon, sondern auch in der Landesregierung.

VfGH findet D'Hondt "verfassungsrechtlich bedenklich"

Dennoch rechnet sich die Kremser Allianz gute Chancen aus, dass D'Hondt nach ihrer Anfechtung landesweit fällt – zumindest was kleinere Gremien wie Stadträte, Gemeinderatsausschüsse oder eben die Landesregierung betrifft. Denn als der VfGH die Wahl in Groß Gerungs aufhob, kritisierte er nicht nur die formelle Lücke im Gesetz, sondern auch ihr inhaltliches Wirken.

In ihrer Entscheidung erklärten die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter, D'Hondt erscheine "zumindest bei Wahlen, bei denen wenige Mandate zu vergeben sind, wie zum Beispiel bei Gemeindevorstandswahlen oder Wahlen betreffend Ausschüsse, entgegen der bisherigen Rechtsprechung des VfGH verfassungsrechtlich bedenklich". Das Verfahren sei eine Form des Mehrheitswahlrechts. "Der Wählerwille bildet sich damit – im Widerspruch zum gleichen Wahlrecht – nicht mehr in der Mandatsverteilung ab."

FPÖ geht es ums Prinzip

Genau darauf stützen sich nun FPÖ, Neos und MFG. "Der Wählerwille wird stark verzerrt", sagt FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Bors. Seiner Partei geht es ums Prinzip, in Krems würde sich für die Freiheitlichen aus einer anderen Sitzverteilung nicht einmal ein Vorteil ergeben.

Bürgermeister Reinhard Resch (SPÖ) möchte die Anfechtung politisch nicht kommentieren. Sie stehe jedem zu und sei ordnungsgemäß und fristgerecht eingebracht worden. Die D'Hondt'sche Verteilung stehe im Gesetz und werde daher angewandt.

Entscheidung erst 2023

Die Anfechtung geht nun zunächst an die Bezirkswahlbehörde, die diese aber nur formell bewertet – und nachdem bei der Stadtratswahl wohl alle geltenden Gesetze eingehalten wurden, rechnet auch Bors von der FPÖ mit einer Ablehnung der Beschwerde. Erst der VfGH kann dann, in nächster Instanz, auch inhaltlich auf die Punkte der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer eingehen. Bis das passiert, werden aber jedenfalls einige Monate vergehen. (sefe, 17.10.2022)