Wien – Anfang der Woche wurde von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) angekündigt, dass das Verbotsgesetz verschärft wird. Nach Vorliegen eines Berichts einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe kommt der Vorschlag zur Änderung am Mittwoch in den Ministerrat.

Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben angekündigt, dass das Verbotsgesetz verschärft wird.
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Danach will man vonseiten der Regierung die logistische Umsetzung angehen. Für die Änderung des Gesetzes braucht es im Nationalrat zumindest eine Zweidrittelmehrheit. Die SPÖ, mit deren Stimmen die türkis-grüne Regierung die nötige Mehrheit erhalten würde, ist grundsätzlich positiv gegenüber der Gesetzesänderung eingestellt, wie es im Ö1-Morgenjournal heißt.

Die Reform sieht einen gesenkten Strafrahmen vor: So soll etwa jegliche Verharmlosung des Holocausts strafbar sein. Behörden wird es außerdem erleichtert, NS-Devotionalien zu beschlagnahmen.

Jede Verharmlosung strafbar

In Zukunft soll nicht nur bloß die Leugnung des Holocausts, sondern jegliche Verharmlosung strafbar sein. Reagiert wird darauf, dass unter anderem im Rahmen der Corona-Proteste Judensterne getragen wurden, um eine vermeintliche Diskriminierung Ungeimpfter darzustellen. Dies wird laut den vorliegenden Plänen künftig verfolgbar sein.

Inhalte aus dem Ausland strafbar

Demnach wird etwa auch strafbar, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden. Die inländische Gerichtsbarkeit kann somit auch darauf reagieren, wenn ausländische Inhalte auf Österreicherinnen und Österreicher abzielen. Für Ministerin Zadić sei das ein "besonders wichtiger Schritt", da Radikalisierung zunehmend im Internet stattfinde.

NS-Devotionalien und Jobverlust

Nachgeschärft wird auch bei NS-Devotionalien. Derzeit ist es so, dass Gegenstände nur eingezogen werden können, wenn Wiederbetätigung vorliegt. Bloßer Besitz ist nicht strafbar. So gebe es etwa keine Handhabe, wenn jemand einen SS-Ehrenring nicht hergeben wolle, erläuterte Zadić. Nun werde man z. B. diesen auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr ziehen können. Außerdem kommt es künftig bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Jobverlust im öffentlichen Dienst.

Möglichkeit der Diversion

Eine gewisse Lockerung ist nun seitens der Regierung ebenfalls vorgesehen. Die Möglichkeit einer Diversion soll jetzt auch erwachsenen Ersttätern geboten werden. Die Diversion umfasst etwa den Besuch einer KZ-Gedenkstätte und damit verbunden auch eine geschichtliche Aufarbeitung. In manchen Fällen wirke ein Rundgang in Mauthausen mit entsprechenden Ableitungen mehr als eine hohe Strafe, meinte Edtstadler. (ste, APA, 16.11.2022)