Die Spitze des Obersten Gerichtshofs wird künftig durch einen Personalsenat auserkoren (Symbolbild).

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Wien – Künftig soll ein Personalsenat Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH) vorschlagen. Diese Änderung des Bestellmodus hat am Mittwoch als Bestandteil der jüngsten Dienstrechtsnovelle den Ministerrat passiert. Derzeit hat der Justizminister bzw. die Justizministerin – anders als bei allen anderen Auswahl- und Ernennungsverfahren von Richterinnen und Richtern – das alleinige Vorschlagsrecht für die OGH-Spitzenposten.

Daran gab es wiederholt Kritik etwa vom Europäischen Gerichtshof der Group of States Against Corruption (GRECO) und der Europäischen Kommission, wie in den Erläuterungen zur Novelle betont wird. Dies umso mehr, als Präsident bzw. Vizepräsident das Gericht nicht nur leiten, sondern darüber hinaus auch als Richter rechtsprechend tätig sind.

Zadić: "Vertrauen in Justiz gestärkt"

Um künftig "die richterliche Mitwirkung sicherzustellen", soll auf die "bewährte Personalsenatssystematik" zurückgegriffen werden. Bestehen soll der Senat aus dem dienstältesten Präsidenten bzw. der dienstältesten Präsidentin der Oberlandesgerichte (Vorsitz) sowie den fünf gewählten Mitgliedern des Außensenats des Obersten Gerichtshofs und den drei gewählten Mitgliedern des Personalsenats des Obersten Gerichtshofs.

Der Senat soll dann die Bewerber und Bewerberinnen anhören und einen Besetzungsvorschlag an das Justizministerium erstatten. Durch die Reform "sorgen wir in einem hochsensiblen Bereich der Justiz dafür, dass nicht einmal mehr der Verdacht einer politischen Einflussnahme entstehen kann", meinte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in einer Aussendung. "Damit stärken wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und deren Unabhängigkeit."

Höhere Einstiegsgehälter als Anreiz

Durch die Novelle soll der öffentliche Dienst auch grundsätzlich attraktiver werden. So wird es etwa höhere Einstiegsbezüge für Vertragsbedienstete im Verwaltungsdienst geben, was den öffentlichen Dienst vor allem bei Jüngeren gefragter machen soll. Auch die Grundgehälter beim Einstieg in den Exekutivdienst (Polizeischüler, Aspiranten in der Justizwache) und die Bezüge für Richteramtsanwärter sollen steigen.

"Wir haben die Dienstrechtsnovelle und das Attraktivierungspaket auf den Weg gebracht, um diese Leistungen zu würdigen und gleichzeitig Anreize für junge Menschen zu schaffen, Karriere im öffentlichen Dienst zu machen", betonte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). "Indem wir 58 Millionen Euro pro Jahr für das Attraktivierungspaket ressortübergreifend investieren, wollen wir vor allem jüngeren Menschen höhere Einstiegsgehälter anbieten", ergänzte sein Vize Werner Kogler (Grüne). "Von der Erhöhung der Bezüge profitieren um die 21.000 Bedienstete sofort." (APA, 16.11.2022)