Hotels mussten aufgrund diverser Lockdowns während Corona lange Zeit geschlossen halten, manche warten noch auf Entschädigung.

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Neues Jahr, altes Problem. Es geht um zugesagte Hilfen für einen der meistbetroffenen Sektoren während der Corona-Pandemie – den Tourismus und im Speziellen die Hotellerie.

Geld ist tatsächlich viel in den Sektor geflossen, zum Teil zu viel, wie der Rechnungshof moniert hat. Andererseits gibt es eine Vielzahl an Betrieben, die seit Monaten und teils noch länger auf Unterstützung warten. Betroffene Hoteliers und Hotelièren monieren eine Ungleichbehandlung von Miete und Pacht bei den Förderkriterien, eine willkürliche Änderung der Berechnungsmethode zwischendurch und eine Mauer des Schweigens aufseiten der Cofag, die im Auftrag des Finanzministeriums die Corona-Hilfen abwickelt. Doch der Reihe nach.

Sperre statt Geschäft

Der Winter 2019/20, so sagten es Prognosen voraus, sollte der Branche Rekordzahlen bei Nächtigungen und Einnahmen bringen. Ende Februar 2020 gab es dann die ersten amtlich registrierten Corona-Fälle in Österreich, Mitte März den ersten Lockdown, dem etliche weitere noch folgen sollten. Statt Gäste zu empfangen, mussten Betriebe zusperren. Nur Geschäftsreisende sowie Angehörige systemrelevanter Berufe, etwa von Blaulichtorganisationen, durften nächtigen.

Durch die staatlich verordnete Sperre wurden Hoteliers und Hotelièren über Nacht ihrer Verdienstmöglichkeit beraubt. Quasi als Ausgleich und um möglichst viele Betriebe zu retten, wurden staatliche Hilfen beschlossen.

Miete nicht gleich Pacht

Dazu zählten nicht nur Maßnahmen wie die Corona-Kurzarbeit, sondern auch Überweisungen von Steuergeld auf das Konto betroffener Betriebe, um sie zahlungsfähig zu halten. Denn die meisten Fixkosten liefen ja weiter und mussten abgedeckt werden. Für die Corona-Hilfen und somit auch für Tourismusbetriebe zuständig ist eine Stelle: die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz Cofag. Sie untersteht dem Finanzministerium.

Die Cofag stellt heimischen Unternehmen unter anderem Garantien, Fixkostenzuschüsse, aber auch Verlustersatz und Ausfallsbonus bereit. Dies geschieht per Antrag und nach Prüfung, ob die geforderten Auflagen erfüllt sind. Für Hotelpächter gab es mittendrin ein böses Erwachen. Das lässt sich so zusammenfassen: Miete und Pacht werden ungleich behandelt.

OGH-Spruch

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) sind Geschäftsraummieten in Lockdownzeiten im Ausmaß Covid-bedingter Geschäftsrückgänge zu reduzieren. Anlass für den OGH-Spruch war die Klage eines Sonnenstudios. Für langfristige Pachtverträge fehlt bisher eine solche Entscheidung.

Nicht nur Hotels, auch Gastrobetriebe mussten während der Pandemie zum Teil wochenlang geschlossen halten.
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"Wir sind direkt betroffen," schildert Martin Lachout, Vorstand der Arcotel Hotel AG, seine Erfahrungen. Sechs Hotels betreibt die Gruppe in Deutschland, fünf in Österreich. Für drei Hotels in Österreich habe man um Verlustersatz angesucht und diesen auch bekommen. Beim größten Brocken, der Hotel Kaiserwasser GmbH, bestehend aus zwei Betrieben, gab es Probleme.

"Wir haben im November 2021 eingereicht, nach denselben Kriterien wie bei den drei anderen Hotels," sagt Lachout. "Mündlich gab es eine Zusage, bis es plötzlich hieß, unser Antrag sei höhenmäßig eine Vorstandsangelegenheit." In der Zwischenzeit sei auch die Berechnungsmethode für den Verlustersatz geändert worden – "völlig willkürlich," wie Lachout meint. Die gestundeten Bestandszinsen hätten sich inzwischen auf vier Millionen Euro summiert – der Pachtgeber lasse sich nicht weiter hinhalten. Auf Geld der Cofag warte man noch immer, sagt Lachout.

"Politische Lösung nötig"

Vielen anderen Hotelbetreibern geht es ähnlich, weiß man bei der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Deren Vizepräsident Alexander Ipp (Ipp Hotels) sieht die Hoteliers zwischen allen Stühlen. Bestandsgeber seien in den seltensten Fällen bereit, Pachtzinsen zu reduzieren – zumindest nicht in dem Ausmaß, wie die Cofag das vorschreibe. Wie Lachout fordert auch Ipp "eine politische Lösung", auch weil man bei der Cofag auf eine Mauer des Schweigens stoße. Außerdem drohten der Branche, bedingt nicht zuletzt durch die unklare Rechtslage, Rückzahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro, wie eine parlamentarische Anfrage der Neos ergeben hat.

"Die Cofag hält sich strikt an die rechtlichen Vorgaben für die Zuschussgewährung, die sie vom Verordnungsgeber erhalten hat," reagierte die Finanzierungsagentur schriftlich auf eine Anfrage des STANDARD. "War ein Pachtobjekt wegen eines behördlichen Betretungsverbotes nicht (vollständig) nutzbar, so ist der zuschussrelevante Pachtzins entsprechend zu reduzieren. In der Folge kommt es zu allfälligen Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz durch die Cofag." (Günther Strobl, 3.1.2023)