Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (links) wurde am Dienstag in der Causa Prikraf am Wiener Straflandesgericht freigesprochen.

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Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Berufung in der Causa Prikraf angemeldet. Das bestätigte eine Sprecherin des Straflandesgerichts Wien der APA. Somit sind die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien wiederholt werden müssen.

Entscheidung wieder beim Oberlandesgericht Wien

In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Es sah es als nicht erwiesen an, dass sich Grubmüller für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen – in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen – Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.

In dem Berufungsverfahren muss nun wieder das Oberlandesgericht entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller – beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden – nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert. Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es am Dienstag Freisprüche für beide Angeklagten. Straches Rechtsanwalt Johann Pauer kommentierte die nun angestrengte Fortsetzung des Verfahrens auf APA-Anfrage lediglich mit: "Man muss nicht alles im Leben verstehen." (APA, 12.1.2023)