Vertrauen ist gut, Nachrechnen bei Mieterhöhungen aber besser.

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Den letzten Brief der Hausverwaltung ließ Laura L. vier Tage lang im Vorraum ihrer Neubauwohnung im 20. Bezirk liegen. Erst dann fühlte sie sich bereit, ihn zu öffnen. Immerhin wusste sie bereits genau, was sie erwartete: Ihre Miete wurde von der Vermieterin, einer Bank, ein weiteres und damit zum dritten Mal seit ihrem Einzug im Oktober 2021 erhöht.

Ursprünglich lag die monatliche Miete – bestehend aus Hauptmietzins und Betriebskosten-Teilbetrag inklusive Umsatzsteuer – noch bei 899 Euro, per Jänner 2022 wurde diese auf 923 Euro erhöht. Mit Juli kam die nächste Mieterhöhung, ab sofort musste Laura L. 962 Euro zahlen. Und dann kam im Dezember also der besagte Brief, der erst nach vier Tagen geöffnet wurde und mit dem die Miete auf mehr als tausend Euro erhöht wurde.

Heizungskosten bei 80 Euro monatlich

Außerdem wurden ihr mit den beiden letzten Erhöhungen auch noch Nachzahlungen für die Vormonate in der Höhe von rund 40 Euro pro Monat aufgebrummt. Dazu kommen noch die Kosten für die Heizung, die mittlerweile bei 80 Euro pro Monat liegen." Mittlerweile mache ich mir jeden Tag Sorgen", sagt Laura L.

Besonders ärgerlich ist für sie, dass ihre Vermieterin sich bei der Indexanhebung verrechnet hat: Um 20 Euro bezahlt sie durch die Indexanpassung monatlich zu viel, das hat ihr auch eine Mieterschutz-Vereinigung so beschieden. Einer Anfrage bei der Hausverwaltung dazu folgte aber eine Absage der Rechtsabteilung. Auf einen Rechtsstreit will Laura L. es nicht ankommen lassen.

Günstigere Wohnung

"Die Indexanhebungen halten unser Büro mehr oder weniger seit dem Herbst rund um die Uhr auf Trab", sagt Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband. Häufig seien die Mietanpassungen vertragskonform. Aber eben nicht immer: Manche Vermieter würden nun auch die Miete erhöhen, obwohl sie dazu vertraglich gar nicht berechtigt seien, etwa weil im Mietvertrag keine Wertanpassung vereinbart wurde. Mitunter werden auch vereinbarte Mindestschwellen ignoriert.

"Gerne wird auch rückwirkend eine Indexnachverrechnung gemacht, obwohl das der Mietvertrag gar nicht hergibt", sagt Kirnbauer – häufig in Zusammenhang mit einer Kündigungsdrohung: "Da sagt dann der Vermieter: 'Du zahlst mir jetzt für die letzten Jahre ein paar Tausend Euro nach, oder ich kündige.'"

Falsche Rechnungen

Auch falsche Stichtage, falsche Ausgangsbeträge oder schlicht Rechenfehler kommen Mieterschützern bei Überprüfungen unter. Immer wieder wurde der Index bereits in der Vergangenheit falsch berechnet, und der Fehler setzt sich dann immer weiter fort. "Relativ häufig" gibt es laut Kirnbauer solche falschen Indexanhebungen bei nichtgewerblichen und privaten Vermietern.

Insgesamt gebe es wenig Entgegenkommen vonseiten der Vermieterinnen und Vermieter. Wenn, dann komme das im privaten Segment vor. "Im professionellen Bereich, also wo die Mietangelegenheiten durch Immobilienfirmen verwaltet werden, wird auf mögliche Anhebungen bei Wohnungsmieten nicht verzichtet."

Noch etwas fällt dem Mieterschützer auf: Zunehmend würden Menschen über die Erhöhungen stöhnen, für die die Miethöhe bislang kein Thema gewesen seien. Dies auch deshalb, weil nicht nur die Mieten, sondern auch die Betriebs- und Energiekosten gestiegen seien.

Miete überprüfen

Gut zu wissen: Wer in einer Altbauwohnung lebt, kann die Miete bzw. die Indexverrechnung bei der Schlichtungsstelle überprüfen lassen – hier wird nicht nur die Korrektheit der Anhebung überprüft, sondern auch, ob eine rechtmäßige Anhebung der Miete angemessen ist für Lage, Art und Ausstattung.

Schwieriger ist die Lage in einer Neubauwohnung, wo die Angemessenheit des Mietzinses nicht von der Schlichtungsstelle überprüft wird. Falsche Berechnungen würden hier aber häufig außerbehördlich bereinigt, sagt Kirnbauer, weil sich auch der Vermieter nicht auf einen unnötigen Prozess einlassen will.

Dieses Glück hatte die eingangs erwähnte Laura L. bisher nicht. Sie schaut sich mittlerweile nach einer günstigeren Wohnung um: "Es ist Jänner, und ich weiß, dass die nächste Erhöhung in einigen Monaten kommt." Der Brief wird wohl wieder einige Tage im Vorraum liegen. (Franziska Zoidl, 19.1.2023)