Das Novomatic-Forum, das imposante Gebäude gegenüber der Secession beim Wiener Naschmarkt, hat einen neuen Besitzer. Es wurde bereits vergangenen Herbst von der Z Leasing Nereide Immobilien Leasing, einer im Eigentum der Unicredit Leasing stehenden Gesellschaft, um einen Nettopreis von 22,4 Millionen Euro erworben. Der bisherige Eigentümer ist nun Leasingnehmer der Immobilie.

Seit 2021 erstrahlt das Novomatic-Forum ganz in Weiß.
Foto: Heribert Corn

Zuletzt hatte es erst 2021 einen Eigentümerwechsel beim ehemaligen Verkehrsbüro gegeben: Damals hat die LNR Projekt FS7 Immobilien GmbH das Gebäude der Novomatic um einen Nettopreis von 23 Millionen Euro abgekauft. Nicht nur der hohe Kaufpreis, auch die Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes, das in den 1920er-Jahren von den Otto-Wagner-Schülern Hermann Aichinger und Heinrich Schmid erbaut wurde, sorgte wenig später für Aufregung: Diese wurde nämlich durchgehend weiß angemalt, dabei war sie ursprünglich zweifarbig, mit rötlichen Seitentrakten.

Der damals neue Eigentümer Lukas Neugebauer argumentierte den Schritt laut Medienberichten mit einer Befundung durch einen Sachverständigen des Bundesdenkmalamts, der keinen schützenswerten Charakter der Fassade mehr erkannt haben soll.

Das ehemalige Verkehrsbüro auf einer Aufnahme von 2009.
Foto: Heribert Corn

Rechtsmittel eingebracht

Das Bundesdenkmalamt (BDA) widersprach, ging dagegen vor und stellte eine Strafanzeige sowie einen Antrag auf eine Wiederherstellung eines denkmalgerechten Zustands. Auf Nachfrage beim BDA heißt es nun, dass bei einer mündlichen Verhandlung im Juli des Vorjahrs die Ansicht des Bundesdenkmalamts, dass die Zweifarbigkeit der Fassade wiederherzustellen ist, bestätigt wurde: "Das Gutachten der Amtssachverständigen des Bundesdenkmalamtes wurde vom Gericht als schlüssig und vollständig angesehen, die dort vorgegebenen Maßnahmen zur Wiederherstellung wurden folglich als erforderlich eingestuft." Vom damals noch aktuellen Eigentümer wurden dagegen Rechtsmittel eingebracht. Nun liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof.

Auf das gegenständliche Verfahren habe der Eigentümerwechsel nun keinen Einfluss, betont man beim BDA, "da die Wiederherstellung der Schuldtragende zu tragen hat". Auf Nachfrage beim Leasingnehmer Lukas Neugebauer wird dem STANDARD mitgeteilt, dass man beabsichtige, "sobald es die Witterung zulässt, den Wünschen des Denkmalamts im unbedingt notwendigen Ausmaß nachzukommen und den vom Denkmalamt gewünschten farblichen Zustand der Fassade wiederherzustellen".

Die Umsetzung der Maßnahmen sei aber noch abzustimmen, "da die vom Denkmalamt präferierte Variante bereits in kleineren Stellen der Fassade getestet wurde und diese nicht den gewünschten Effekt gebracht hat". Diese Umsetzung sei noch Gegenstand des laufenden Verfahrens. (Franziska Zoidl, 24.1.2023)