Das österreichische Mietrechtsgesetz ist zerspragelt und kompliziert, eines haben die Mieten – ob im Altbau oder Neubau, im geförderten oder freifinanzierten Bereich – aber gemeinsam: Sie steigen, bis auf wenige Ausnahmen, mit der Inflation. Das war bei einer Jahresinflation von unter zwei Prozent in der Vergangenheit kein Thema. 2022 lag diese aber bei 8,6 Prozent. Daher flatterte manchen Mieterinnen und Mietern zuletzt alle paar Monate eine Mieterhöhung ins Haus.

Im April steht nun eine Erhöhung der Richtwerte ins Haus, die im Altbau und im Gemeindebau bezahlt werden. Mit einer solchen Erhöhung, die etwa 300.000 Haushalte betrifft, würde für viele Menschen die Luft bei den Wohnkosten noch einmal dünner. Die Problematik ist – mit Verzögerung – auch bei der Regierung angekommen, die aber nur noch wenig Zeit hat, die anstehende Mieterhöhung abzuwenden und bei der Indexierung der Mieten einzugreifen. Wie genau, ist noch offen.

Von den Maßnahmen werden mit großer Wahrscheinlichkeit wieder nur Mieterinnen und Mieter im ohnehin preisgedeckelten Segment profitieren, dabei steigen im Neubau auch die Mieten.
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Mieten steigen auch im Neubau

Jede Maßnahme, die eine derart heftige Erhöhung der Wohnkosten abfedern kann, ist wichtig. Nur werden davon mit großer Wahrscheinlichkeit wieder nur Mieterinnen und Mieter im ohnehin preisgedeckelten Segment profitieren. Dabei steigen die Mieten auch im Neubau – zu dem laut Gesetz übrigens absurderweise alles zählt, was nach 1945 errichtet wurde. Denn in Mietverträgen steht in den allermeisten Fällen eine Wertsicherungsklausel. Im Neubau wäre ein Eingriff angesichts von Miethöhen, die mittlerweile bei neuen Verträgen bei 13 Euro und mehr pro Quadratmeter liegen, noch einmal wichtiger. Und ja, auch in bestehende Verträge könnte man – etwa mit einem Deckel bei der Indexierung – eingreifen, meinen Juristen, auch wenn das natürlich zu einem Aufschrei auf Vermieterseite führen würde.

Dabei könnte mit einem Überdenken des Systems vieles in Bewegung gebracht werden: Wifo-Chef Gabriel Felbermayr hat erst unlängst im STANDARD angedacht, dass die volle Inflationshöhe nur noch bei unbefristeten Verträgen verrechnet werden könnte. Damit ließen sich die seit Jahren überhandnehmenden befristeten Mietverhältnisse, die für die Preisspirale am freien Markt mitverantwortlich sind, reduzieren. Man könnte nach demselben Belohnungsprinzip für Vermieterinnen und Vermieter auch die dringend nötige Ökologisierung des Wohnbaus anstoßen. Es ist aber zu befürchten, dass ein großer Wurf für alle Mieterinnen und Mieter ein weiteres Mal ausbleibt – nicht nur weil die Zeit fehlt, sondern auch der Mut. (Franziska Zoidl, 13.2.2023)