Die überarbeitete Verordnung mit den Lockerungen der Kreditvergaberegeln soll am 1. April in Kraft treten.

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Das große Wundenlecken hat am Dienstag eingesetzt, nachdem das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) am Montag seine Empfehlungen geäußert hatte: Die seit August geltenden strengen Kreditvergaberegeln (KIM-VO) sollten per 1. April gelockert werden, aber nur geringfügig – dem Grunde nach seien sie nämlich weiterhin notwendig, so lautete ein Beschluss des Gremiums.

Doch die Kritik an der Entscheidung folgte auf dem Fuß: Die Lockerungen würden viel zu wenig weit gehen, ließen Banken und Immobilienwirtschaft sowie Politikerinnen und Politiker aus der ÖVP verlauten. Die ganze Regelung sei weder notwendig noch zeitgemäß, denn die Lage bei den Zinsen und Immobilienpreisen und damit auch bei der Kreditnachfrage habe sich seit Mitte letzten Jahres fundamental geändert, sagte WKÖ-Banken-Obmann Willibald Cernko im Ö1-Morgenjournal. Die Kreditvergabe sei deutlich zurückgegangen, in manchen Wortmeldungen ist von 60 bis 70 Prozent die Rede. Junge Menschen könnten sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen kein Eigentum mehr aufbauen.

"Ausführlich diskutiert"

Im FMSG kann man die Kritik kaum nachvollziehen, vor allem aber fühlt man sich als falscher Adressat für den Proteststurm. "Wir haben das ausführlich diskutiert", sagt Alfred Katterl vom Finanzministerium, stellvertretender Leiter des Gremiums, dem STANDARD. Die Beschlüsse seien dann aber nun einmal so gefallen wie am Montag per Aussendung kommuniziert. Im FMSG sitzen Vertreterinnen und Vertreter des Finanzministeriums, der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht und des Fiskalrats.

Den Kritikerinnen und Kritikern sagt Katterl, es sei "jedem unbenommen, seine Sichtweise zu äußern", doch man habe im FMSG schlicht und ergreifend "das Mandat, die systemischen Risiken zu begrenzen". Genau das habe man getan. "Für billiges Wohnen zu sorgen ist nicht unsere Aufgabe." Im Übrigen sei die Kreditvergabe nicht so extrem eingebrochen, wie das nun dargestellt werde – sie sei eher auf dem Niveau von 2017 oder 2018.

Mehrwöchige Begutachtungsphase

WKÖ-Banken-Obmann Cernko fordert dennoch eine "generelle Evaluierung" der KIM-Verordnung, doch darauf muss er wohl noch länger warten. Das weitere Procedere sieht zunächst einmal die Erstellung eines neuen Verordnungsentwurfs seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor. In diese werden die Empfehlungen eingearbeitet, anschließend wird der Entwurf voraussichtlich vier Wochen lang zur Begutachtung bereitstehen. "In dieser Phase kann sich dann ja jeder wieder einbringen", sagt Katterl – hier ist die Kritik dann also durchaus erwünscht. Am 1. April soll die neue Verordnung in Kraft treten. Der Zeitplan sei eng, aber machbar, so Katterl.

Erleichtert werden, wie bereits berichtet, Zwischenfinanzierungen (hier wird künftig der Wert einer bestehenden Immobilie mit bis zu 80 Prozent berücksichtigt) sowie die Anerkennung zugesagter, aber noch nicht geflossener Zuschüsse von Gebietskörperschaften als Eigenmittel. Wenn also ein Bundesland im Rahmen seiner Wohnbauförderung einen Zuschuss gewährt, der aber erst nach dem Kauf ausbezahlt wird, dann soll dies bzw., wie es konkret heißt, die "Vorfinanzierung" eines solchen nicht-rückzahlbaren Zuschusses künftig in die Eigenmittel eingerechnet werden.

Dabei ist aber festzuhalten, dass es nur zwei Bundesländer gibt, die sogenannte "verlorene", also nicht rückzahlbare Zuschüsse gewähren für Menschen, die sich ein Eigenheim kaufen möchten: Salzburg und Kärnten.

Kaufförderung gilt als Eigenmittel

In Salzburg gibt es die Kaufförderung in der Wohnbauförderung, die beim Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims vom Bauträger beantragt werden kann und in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses ausbezahlt wird. Weitere Voraussetzungen müssen eingehalten werden, beispielsweise Einkommensgrenzen. Der Zuschuss ist mit 70.000 Euro begrenzt (bei Baurechtswohnungseigentum 50.000 Euro).

In Kärnten gibt es den "Häuslbauerbonus", der hier als Alternative zum Wohnbauförderungskredit (wie er in allen anderen Bundesländern der Regelfall ist) beantragt werden kann. Auch hier handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss von maximal 20.000 Euro je geförderter Wohnung bzw. von 25.000 Euro, sofern die Wohnnutzfläche nicht mehr als 150 Quadratmeter beträgt.

In Bundesländern, in denen die Wohnbauförderung aus Darlehen besteht, können diese naturgemäß nicht als Eigenmittel bei der Kreditvergabe anerkannt werden. In Niederösterreich waren die neuen strengeren Kreditvergaberegeln im vergangenen Landtagswahlkampf ein großes Thema, das Land hatte im Herbst beschlossen, Landeshaftungen in Höhe von bis zu fünf Prozent des Immobilienwerts anzubieten. Auch diese sollten den erforderlichen 20-prozentigen Eigenmittelanteil senken helfen. Doch anerkannt werden solche Haftungen bis dato nicht, und das wird sich auch nach der kommenden Novellierung der KIM-VO nicht ändern. (Martin Putschögl, 13.2.2023)