Gas zum Kochen oder Heizen, aber auch elektrische Energie ist für Haushalte teuer wie nie. Bei Neukundenverträgen gibt es aber Bewegung. Energieversorger kommen langsam, aber doch mit günstigeren Angeboten auf den Markt.

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Der Winter war bisher vergleichsweise mild, der Heizbedarf geringer als sonst. Die teure Energie wird die Mehrzahl der Haushalte aber wohl noch Monate beschäftigen. So mancher Haushalt hat erst dieser Tage neue, deutlich erhöhte Teilvorschreibungen für Strom und Gas erhalten.

Frage: Wie kann das sein, wo die Großhandelspreise für Strom und Gas doch seit geraumer Zeit sinken?

Antwort: Das hat mit der Beschaffungspolitik der Energieversorger zu tun. Strom und Gas werden nicht in einem Aufwasch für das ganze Jahr gekauft, sondern rollierend, im Abstand von einigen Monaten zu meist unterschiedlichen Preisen. Daraus ergibt sich ein Durchschnittspreis, der aufgrund der Zukäufe in den Hochpreisphasen jetzt noch immer sehr hoch bei den Endkunden und -kundinnen ankommt.

Frage: Ändert sich das jetzt?

Antwort: Bei Verträgen für Neukunden und -kundinnen sei tatsächlich Bewegung erkennbar, sagt Sandra Matzinger von der Arbeiterkammer (AK) Wien. Wie viel da drin sei, hänge vom jeweiligen individuellen Bestandsvertrag ab. Viele Haushalte verfügten über eine Preisgarantie mit zumeist einjähriger Vertragsbindung, weshalb deren Preise solange eingefroren sind. Direkten und sofortigen Einfluss auf die Preise sehe man nur bei Floater-Verträgen, da seien derzeit durchaus Einsparungen zu sehen, sagt Matzinger.

Hinweise: Gas/Strom: Durchschnitt der Tarife aller für Privathaushalte in Österreich am jeweiligen Tag neu abschließbaren Verträge; Sprit: Durchschnitt der von Tankstellen gemeldeten Preise; Heizöl/Pellets: günstigster verfügbarer Preis bei Onlinebestellung von mindestens 1.000 Liter/Kilogramm.

Frage: Was ist bei Floatern zu beachten?

Antwort: Float-Tarife sind immer mit einem Risiko verbunden, da sie direkt an die Entwicklungen der Großhandelspreise gekoppelt sind. Hier gilt es, die Preisbewegungen immer gut im Auge zu behalten, denn anders als bei Fixtarifen ändert sich der Preis monatlich und wird nicht über einen längeren Zeitraum geglättet – das heiß, so schnell, wie er momentan sinkt, kann er auch wieder steigen.

Frage: Wie lange wird es dauern, bis meine Strom- und Gasrechnung niedriger ausfällt?

Antwort: Das hängt vom Vertrag und der Laufzeit desselben ab. AK und Regulierungsbehörde E-Control raten jedenfalls zu Preisvergleichen. Anders als in den zurückliegenden Monaten stoße man da und dort schon wieder auf günstigere Angebote. Bei Gas etwa seien Ersparnisse in einem hohen, dreistelligen Bereich möglich, sagt Matzinger von der AK. Gaskunden und -kundinnen könnten – je nach aktuellem Vertrag – bei einem Wechsel des Anbieters selbst mit Preisgarantie meist viel Geld sparen.

Frage: Und bei Strom?

Antwort: Stehen hier empfindliche Preiserhöhungen ins Haus, fährt man mit Fixverträgen alternativer Anbieter ein bisschen günstiger. Die AK rät aber zur Vorsicht: Da aktuell von fallenden Preisen ausgegangen wird, mache es Sinn, beim Wechsel einen Tarif mit kurzer oder gar keiner Bindung zu wählen, um so eventuell von weiteren Preissenkungen später im Jahr profitieren zu können.

Frage: Manche Haushalte in Westösterreich kennen die Energiekrise nur vom Hörensagen, sie zahlen noch den alten, günstigeren Tarif, müssen sich aber demnächst auf Preiserhöhungen einstellen. Warum?

Antwort: Das liegt an der Gestaltung der Verträge. Wenn man einen Index-gebundenen Vertrag hat, der einmal im Jahr angepasst wird, schleppe ich diese Erhöhungen über den langen Durchrechnungszeitraum mit. Der "Bauch" der Indexsteigerung findet Eingang in meine Kosten, obwohl die Indexsteigerungen in der Vergangenheit liegen. Die Versorger im Westen sind im Vergleich zum Rest Österreichs mit ihren Preisanpassungen immer recht spät im Jahr dran – spätes Frühjahr bzw. Sommerbeginn. Deren Kunden haben noch nicht die massiven Kostensteigerungen zu spüren bekommen, die andere Haushalte aufgrund der Preisanpassung direkt in der Energiepreishochphase erfahren haben.

Frage: Kann ich meinen Strom- oder Gasvertrag vorzeitig kündigen, wenn ich von einem besseren Angebot erfahre?

Antwort: Zuerst sollte man einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag werfen, um zu sehen, ob es eine Mindestvertragsdauer gibt. Diese ist einzuhalten, sonst könnten Rabatte verloren gehen. Davon abgesehen ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich. Da mit der Kündigung in der Regel ein Wechsel zu einem neuen Anbieter einhergeht, übernimmt dieser meist gleich die weiteren notwendigen Schritte – inklusive der Kündigung des Altvertrags. (Günther Strobl, 16.2.2023)