Ab 1. Juli soll das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen gelten.

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Wien – Am 23. Februar findet die 7. Sitzung des parlamentarischen Bautenausschusses in dieser Legislaturperiode statt, Hauptthema wird dort der Beschluss der Änderung des Maklergesetzes sein, die das Bestellerprinzip bei den Provisionen einführt. Die Änderung ist, wie mehrfach berichtet, eigentlich schon seit März 2022 innerhalb der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne ausverhandelt, über Details diskutierte man anschließend noch monatelang. Kurz vor Weihnachten wurde dann aber eine Regierungsvorlage präsentiert. Damit das Bestellerprinzip am 1. Juli in Kraft treten kann, muss es im Bautenausschuss abgesegnet und dann noch vom Plenum des Nationalrats beschlossen werden, dafür ist danach also noch ausreichend Zeit.

Weiters auf der Tagesordnung des Ausschusses steht eine Änderung des Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetzes. Die Novelle soll den Kundinnen und Kunden von Energielieferanten mehr Transparenz über die Kosten bringen. Konkret soll den Heizkostenabrechnungen künftig eine "Erklärung über die zugrundeliegende Ermittlungs- und Berechnungsmethode und deren Kosten" beigefügt werden.

Und im Ausschuss diskutiert wird auch über Anträge der SPÖ für ein neues Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz und die Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank sowie über Anträge der Neos ("Erweiterung der Duldungspflichten des Mieters/der Mieterin in Bezug auf Fossil Fuel Phase-out") und der FPÖ ("Keine Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften").

Weitere Sitzung unmittelbar danach

Der 7. Ausschusssitzung werden laut Aviso des Parlaments Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) beiwohnen. Interessanterweise findet unmittelbar nach der 7. auch gleich die 8. Sitzung des Bautenausschusses statt, in der der einzige Verhandlungsgegenstand das Volksbegehren "Recht auf Wohnen" sein wird. In dieser Ausschusssitzung wird nach derzeitigem Stand kein Regierungsmitglied vertreten sein.

Für das Volksbegehren hatten im Vorjahr 134.664 Österreicherinnen und Österreicher unterschrieben, deshalb muss es nun auch im Parlament verhandelt werden. Gefordert wurde, dass die Republik alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf Antrag ab einem bestimmten Alter beim Erwerb oder Erhalt von Wohneigentum unterstützen sollte, etwa durch zinsenlose Darlehen. Außerdem solle der Staat "jedem Menschen auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellen, solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann". (mapu, 17.2.2023)