In Kraft treten soll die Verordnung am 1. September 2024.

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Die Bundesländer sollen ab dem Schuljahr 2023/24 für die Überziehung der Stellenpläne für Landeslehrer mehr zahlen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) vor. Insgesamt soll diese Maßnahme dem Bund jährlich rund zehn Millionen Euro bringen. Widerstand kam umgehend aus den Ländern: Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will eine "Erhöhung der ungerechten Strafzahlungen" nicht einfach so hinnehmen.

Eigentlich sind die Länder Dienstgeber der Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen). Doch bezahlt werden sie vom Bund. Dafür werden zwischen Bund und Ländern Stellenpläne vereinbart.

Länder zahlten nur Junglehrergehalt zurück

Überziehen die Länder nun diese Stellenpläne, müssen sie dem Bund die vorgestreckten Gehälter für diese Pädagogen refundieren. Darüber entstand in den vergangenen Jahren immer wieder ein Streit: Die Länder zahlen nach Jahresabschluss pro "Überhang-Lehrer" nämlich nur das Gehalt eines Junglehrers zurück. In der Praxis werden allerdings wohl nicht alle der überzogenen Posten tatsächlich mit Neueinsteigern, sondern auch mit älteren und damit teureren Lehrern besetzt. Das heißt, dass der Bund de facto bisher auf einem Teil der Mehrkosten sitzenblieb.

In der neuen Verordnung bleibt man zwar bei der Erstattung der Kosten für einen Junglehrer – allerdings wird dafür nicht mehr das "alte" Lehrerdienstrecht herangezogen, sondern das seit 2019/20 geltende "neue" Dienstrecht. Da dieses aber höhere Gehälter für Junglehrer vorsieht, müssen die Länder bei der Refundierung tiefer in die Taschen greifen. Statt 70 Millionen Euro pro Jahr würden sie laut der Folgenabschätzung im Entwurf künftig 80 Millionen Euro für die überzogenen Dienstposten zurückzahlen müssen.

Um 1.100 Posten überzogen

Zuletzt wurden die rund 63.800 Planstellen an den Pflichtschulen um ca. 1.100 Posten überzogen. Die einzelnen Bundesländer machten davon in unterschiedlichem Ausmaß Gebrauch. Am stärksten überzogen wurde (auch in absoluten Zahlen) in Vorarlberg, am nähesten beim Plansoll landete die Steiermark.

In Kraft treten soll die Verordnung am 1. September 2024 und damit für die Abrechnung des Schuljahrs 2023/24.

Kaiser ortete beim Bund dagegen "Realitätsverweigerung". In Kärnten werde etwa der Großteil der dort 70 "Überhang-Lehrer" für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf benötigt. Grund dafür sei der sogenannte Deckel: Im Finanzausgleich ist seit 1992 festgelegt, dass es für maximal 2,7 Prozent der Pflichtschüler, die wegen körperlicher oder psychischer Einschränkung spezielle Unterstützung im Unterricht benötigen, vom Bund zusätzliche Ressourcen gibt. In der Realität hätten aber mittlerweile vier bis fünf Prozent der Schüler einen solchen Förderbedarf, argumentierte Kaiser. (APA, red, 20.2.2023)