Karl-Heinz Grasser und die Buwog-Angeklagten werden noch länger auf ein rechtskräftiges Urteil warten.

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Nun wird sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Causa Buwog befassen. Etwas mehr als ein Jahr nach Zustellung des schriftlichen Urteils in der Korruptionscausa rund um die Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften (Buwog) haben die nicht rechtskräftig verurteilten Angeklagten ihre Rechtsmittel eingebracht. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser oder sein Trauzeuge, der Ex-Lobbyist Walter Meischberger, oder Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics sind unter jenen, die auch eine Beschwerde an den VfGH eingebracht haben.

Sie sind der Rechtsansicht, dass Richterin Marion Hohenecker, die im drei Jahre dauernden Prozess am Straflandesgericht Wien den Vorsitz geführt hat, befangen war. Das haben sie wegen Postings ihres Ehemanns schon im Prozess moniert, die Richterin hat sich aber als nicht befangen erklärt. Dass der Richtersenat gemäß Gesetz selbst über eine etwaige Befangenheit entscheidet, das halten die involvierten Anwälte für verfassungswidrig.

Nichtigkeitsbeschwerden

Zudem haben die meisten der 14 Angeklagten Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht (mit ihnen wehrt man sich gegen Verfahrensfehler) und Berufung gegen die Strafhöhe.

Grasser wurde ja zu acht Jahren, Meischberger zu sieben und Hochegger zu sechs Jahren Haft verurteilt. Es ging um Delikte wie Untreue, Geschenkannahme, Beweismittelfälschung, Bestechung. ExLobbyist Peter Hochegger bekannte sich teilweise schuldig, auf die Strafhöhe wirkte sich das aber nicht aus. Gemäß Urteil, das das Gericht am 4. Dezember 2020 verkündet und 14 Monate später schriftlich zugestellt hat, war sein Teilgeständnis wegen "erdrückender Beweislage" nicht als mildernd zu werten. Dagegen wehrt sich Hochegger, zudem sei ein zu Ende des Prozesses vorgelegter Brief nicht berücksichtigt worden, der ihn entlaste. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

OGH wartet VfGH-Entscheid ab

Bis sie alle Gewissheit über ihre Zukunft haben, wird es aber noch dauern. Zunächst entscheidet der VfGH, erst dann wird sich der OGH um die höchst umfangreiche Causa kümmern. Ermittelt wurde ab 2009 und allein das Urteil hat 1280 Seiten.

Vor 2024 oder gar 2025 rechnen die Anwälte mit keinem Urteil der zweiten und letzten Instanz. (Renate Graber, 20.2.2023)