Bisher war der Verfassungsgerichtshof bei seiner Rechtsprechung sehr streng.

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Michaela Krömer will es noch einmal wissen. Nach einem gescheiterten Versuch im Jahr 2020 bringt die Anwältin eine neue Klimaklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diesmal vertritt sie zwölf Kinder und Jugendliche, die in ihrem späteren Leben voraussichtlich von schweren Folgen der Klimakrise betroffen sein werden.

Das aktuelle Klimaschutzgesetz sei völlig unzureichend, um die Erderwärmung zu bremsen, und verstoße gegen Kinderrechte, argumentiert Krömer. Der VfGH solle die Bestimmungen nun aufheben und die Politik unter Zugzwang setzen. Die türkis-grüne Bundesregierung ist bei der dringend notwendigen Reform ja bekanntermaßen stark im Verzug.

Ziel erreicht

Dass die Zivilgesellschaft nun alle juristischen Mittel ausschöpft, ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern schlichtweg notwendig – auch wenn die Chancen des Vorhabens begrenzt sind. Zweifellos: Klimaklagen können erfolgreich sein, dafür gibt es Beispiele – etwa eine niederländische Klage, die erreicht hat, dass auf Autobahnen untertags ein Tempolimit von 100 km/h gilt.

Ein Erfolg der österreichischen Klage wäre dennoch überraschend: Der VfGH lässt sogenannte Individualanträge nur unter äußerst strengen Voraussetzungen zu. Im aktuellen Fall müsste er daher von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichen. Eines hat die Aktion aber schon jetzt erreicht: Aufmerksamkeit dafür, dass die türkis-grüne Regierung beim Klimaschutzgesetz seit Jahren versagt. (Jakob Pflügl, 21.2.2022)