Dem Betrugsprozess gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) steht nichts mehr im Wege. Das Oberlandesgericht Wien hat den Einspruch eines Mitangeklagten und Mitarbeiters der früheren Ministerin gegen die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgewiesen, gab dieses am Freitagnachmittag bekannt.

"Das Oberlandesgericht hatte zu prüfen, ob die dem Angeklagten vorgeworfene Tatbeteiligung überhaupt strafbar ist und ob es genug Gründe gibt, ihn für verdächtig zu halten", heißt es in einer Aussendung des Gerichts. "Das Oberlandesgericht erachtete die Beweislage als ausreichend, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten."

Die Ministerin selbst hatte keinen Einspruch gegen die Anklage der WKStA erhoben, ein früherer Mitarbeiter aus dem Sportministerium schon.
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In dem Verfahren geht es nicht um Karamsins Rolle in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Die WKStA hatte, wie berichtet, im November Anklage erhoben. Ein mitangeklagter Mitarbeiter im Sportministerium beeinspruchte dies allerdings, was im Dezember bekannt wurde. Ein solcher Schritt verzögert das Verfahren.

Anwalt will Vorwürfe entkäften

Zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte. Geld verdient haben soll sie mit Studien für das Sportministerium, für die sie aufgrund von Absprachen mit Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – den Zuschlag erhielt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kamasin selbst beziehungsweise ihr Anwalt hatte keinen Einspruch gegen die Anklage eingelegt. Ihr Anwalt sagt nun: "Wir sind froh, dass nun zeitnah verhandelt werden wird, und wir sind zuversichtlich, dass die Vorwürfe entkräftet werden können." (rach, APA, 10.03.2023)