"Rund 15 Euro" pro Montag soll der ORF-Beitrag künftig ausmachen statt bisher 18,59. Dazu kommen Landesabgaben. Wieviel das ergeben dürfte, hat DER STANDARD hier berechnet.

Illustratin: Fatih Aydogdu

Kann man sich den Groll von 300.000 bis 400.000 Haushalte leisten, wenn dafür 3,2 Millionen weniger zahlen? Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) und ihr grüner Regierungspartner werden das herausfinden. Sie müssen es.

Denn der Verfassungsgerichtshof hat die GIS mit Ende 2023 aufgehoben. Wenn Haushalte, die alleine Streamen aber keine Rundfunkgeräte haben, keine ORF-Beiträge zahlen, widerspreche das der Verfassung. Alle wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten müssten gleichgestellt zahlen, sagt das Höchstgericht – mit einer einfach nachvollziehbaren Logik.

Weniger für den ORF, keine Bundesabgaben

Die Regierung entschied sich für eine Haushaltsabgabe. Das ORF-Entgelt wird mit der neuen Abgabe gekürzt, Bundesabgaben entfallen, die meisten Landesabgaben sinken mit.

Dieser neue "ORF-Beitrag" unabhängig vom Empfang ist eine transparente Lösung: Der Beitrag für öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nicht im Bundesbudget versteckt, wo ihn auch alle zahlen, ohne es zu merken. Es ist eine Finanzierung, die grundsätzlich mehr Unabhängigkeit für die ORF-Finanzierung verspricht als eine Budgetfinanzierung – wiewohl kundige Juristen auch dafür mögliche Modelle sehen.

Offenlegung von Gehältern und Nebenjobs

Die Medienministerin kündigte zudem eine "geschärfte" Kontrolle der Medienbehörde an, wieviel Geld der ORF für seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag braucht. Sie verlangt Einsparungen im ORF und sie will teils skurrile Sonderrechte und Zulagen aus alten ORF-Verträgen per Gesetz abschaffen. Damit können sich dann Höchstgerichte beschäftigen. Sie könnte bei der Gelegenheit auch Kettenverträge für prekär beschäftigte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF hinterfragen. Die Offenlegung von ORF-Gehältern und Nebenjobs ist ein richtiger Schritt Richtung Transparenz.

Nun liegt es am ORF, 400.000 neue Zahlerinnen und Zahler zu überzeugen – mit seinem öffentlich-rechtlichen Angebot, das ihn klar von Privaten unterscheidet. (Harald Fidler, 24.3.2023)