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Die Justiz hat auch erfreuliche Nachrichten für die Familie Dichand parat: Das Handelsgericht Wien hat nach STANDARD-Informationen soeben eine Klage ihrer "Krone"-Mitgesellschafter auf Ausschluss aus der Verlagsgesellschaft abgewiesen. Ordentliche Gerichte seien nicht für solche Streitfragen unter den "Krone"-Gesellschaftern zuständig, entschied das Handelsgericht nicht rechtskräftig – ein Rekurs gegen die Entscheidung ist möglich.

Ausschluss und Entlassung der Dichands

Die Funke-Gruppe verlangte in dem Verfahren den Ausschluss der vier an der "Krone" beteiligten Mitglieder der Familie Dichand aus der "Krone". Anlass war eine "Krone"-Gesellschafterversammlung im März 2019, in der die Funke-Gruppe die sofortige Entlassung von Chefredakteur und Herausgeber Christoph Dichand verlangte nach Vorwürfen über seine Amtsführung. Die Funke-Gruppe argumentierte, nach der Aufteilung der 50 Prozent auf die vier Erben von Hans Dichand hätten die Dichands laut den Verträgen Stimmrechte verloren und seien in der Minderheit – was diese bestreiten, weil sie als eine rechtliche Einheit bei der "Krone" auftreten.

Oberlandesgericht gegen Funke

Das aktuelle Verfahren vor dem Handelsgericht kann noch an das Oberlandesgericht Wien als nächste Instanz gehen. In einem Parallelverfahren der Funke-Gruppe gegen die Dichands allerdings hat das Oberlandesgericht Wien erst im Jänner 2023 ebenfalls in zweiter Instanz und in diesem Fall schon rechtskräftig erkannt, dass für Gesellschafterstreit in der "Krone" Schiedsgerichte nach Schweizer Recht und nicht ordentliche Gerichte zuständig seien.

Schiedsgericht um Schiedsgericht

Der Rechtsweg zu Schiedsrichtern ist in den Rahmenvereinbarungen zwischen den Dichands und der Funke-Gruppe vorgesehen. Die Funke-Gruppe hat diese Rahmenvereinbarungen inzwischen vielfach aufgekündigt. Die Dichands gingen dagegen bei Schweizer Schiedsgerichten vor und bekamen 2020 recht: Die Schiedsvereinbarung sei nur zusammen mit der Gesellschaft aufzukündigen – und wer die Gesellschaft aufkündigt, muss die eigenen Anteile dem Mitgesellschafter zum spottbilligen Buchwert anbieten; er soll, kolportiert, im fünfstelligen Bereich liegen für 50 Prozent an der "Krone", immerhin Österreichs weitaus größte und einflussreichste Tageszeitung mit einem der größten Newsportale.

Das Schweizer Höchstgericht Bundesgerichtshof bestätigte 2021 die Gültigkeit des Schiedsspruches, die Funke-Gruppe beschwerte sich dort ebenso wie bei deutschen Gerichten, bis der Bundesgerichtshof im Mai 2022 ebenfalls auf Zuständigkeit von Schweizer Schiedsgerichten erkannte.

Millionenschwere Gewinngarantie im Visier

Funke-Gruppe und Dichands streiten seit Jahrzehnten um das Sagen bei und vor allem die Gewinne aus der "Krone". Die Rahmenvereinbarung sieht einen garantierten Gewinn für die Dichands vor – wenn das Kleinformat ihn nicht in der Mediaprint, dem gemeinsamen Verlag mit dem "Kurier", erwirtschaftet, dann müssen die Mitgesellschafter ihn den Dichands überweisen.

Die Funke-Gruppe blockiert seit 2018/19 die Gewinnausschüttungen aus der "Krone" und damit auch Ausschüttungen an die Dichands. Erst Ende 2022 hat ein Schiedsgericht auf Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2018/19 erkannt – es dürften um die zehn Millionen Euro aus Essen, wo die deutsche Mediengruppe Funke ihren Sitz hat, nach Wien geflossen sein. Nach STANDARD-Informationen sollen weitere Schiedsverfahren über die folgenden Geschäftsjahre bereits begonnen oder in Planung sein.

Benko blockiert

Die Rahmenvereinbarungen blockieren – soweit von außen zu erkennen – auch die Übernahme der Funke-Anteile durch die von René Benko geführte Signa-Gruppe. Benko hat um den Jahreswechsel 2018/19 49 Prozent an einer Holdinggesellschaft übernommen, in der die Funke-Gruppe ihre 50 Prozent an der "Krone" und fast 50 Prozent am "Kurier" geparkt hat.

Benko soll beim Einstieg – für kolportiert rund 80 Millionen Euro – die Komplettübernahme der Funke-Anteile an beiden österreichischen Zeitungen für weitere 80 Millionen Euro vertraglich vereinbart haben. Wenn allerdings ein "Krone"-Gesellschafter seine Anteile mehrheitlich verkauft, sehen die Rahmenvereinbarungen ein Vorkaufsrecht der anderen "Krone"-Gesellschafter zum gleichen Preis vor. Die Dichands könnten also die Benko versprochenen Anteile übernehmen. Mit den gesammelten Gewinnausschüttungen – so die Schiedsgerichte bei der Linie bleiben – hätten sie schon einen wesentlichen Teil des Kaufpreises beisammen.

WKStA-Vorwürfe aufarbeiten

Vor zehn Tagen, Ende März, allerdings bekamen die Dichands weniger erfreuliche Nachrichten aus der Justiz: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen "Heute"-Herausgeberin Eva Dichand und ihren Mann, "Krone"-Herausgeber und Miteigentümer Christoph Dichand. Sie untersucht den auf Chats und Aussagen von Thomas Schmid gegründeten Verdacht, die beiden Herausgeber hätten Sebastian Kurz und seiner ÖVP für Inseratenbuchungen und eine Gesetzesinitiative in ihrem Sinne wohlwollende Berichterstattung in Aussicht gestellt. Eva und Christoph Dichand sowie Sebastian Kurz haben das als falsch zurückgewiesen.

Die Funke-Gruppe kündigte zuletzt gegenüber dem STANDARD an, sie wolle die von der WKStA erhobenen Korruptionsvorwürfe "gründlich aufarbeiten".

Für die spätestens Anfang 2024 freiwerdende Funktion eines Co-Geschäftsführers der Mediaprint und der "Krone" hat die Funke-Gruppe einen österreichischen Juristen am Start, der bisher gerne recht entschlossen allerlei aufarbeitete: Michael Tillian, derzeit bei der "Freien Presse" in Sachsen. (Harald Fidler, 10.4.2023)