Schon 2021 schlug die Kommission vor, Gebäude in Energieklassen zu unterteilen.

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Bei Vorschriften für Energieeffizienzklassen hat die EU eine lange Tradition. Bereits ab dem Jahr 1992 wurden für Haushaltsgeräte – von Kühlschränken und Lampen über Fernseher und Waschmaschinen bis zum Staubsauger – einfache Kennzeichnungen zum Stromverbrauch eingeführt. Das Ziel: Im offenen Binnenmarkt sollten Kunden auf leicht nachvollziehbare Art erkennen können, wie viel Energie ein Gerät verbraucht, um Kosten und Nutzen einzuschätzen.

Seit der EU-Richtlinie 2017 gibt es die Klassen von A bis G, wobei A als Label mit dem geringsten Verbrauch grün gefärbt ist. C ist schon hellgrün, D gelb. Die Klasse G ist knallrot, steht für schlechte Energieeffizienz beispielsweise eines Kühlschranks.

Nun auch für Gebäude

Ganz nach diesem Muster geht der Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 für eine Klassifizierung von Gebäuden. Das Europäische Parlament hat diese Vorgaben bei einem Beschluss im vergangenen März übernommen, als Verhandlungsposition für Gespräche mit dem EU-Ministerrat, in dem die Regierungen das Sagen haben. Ob es vor den Europawahlen im Mai 2024 gelingen wird, eine rechtsgültige EU-Richtlinie zu schaffen, die die Sanierung von Häusern ab dem Jahr 2030 zwingend vorgibt, ist offen. Es muss ein Kompromiss gefunden werden. Da die Hausbesitzer mit hohen Sanierungskosten rechnen müssen, ist die Skepsis in den Nationalstaaten groß.

Die Staaten werden für die konkrete gesetzliche Umsetzung sorgen müssen. Denn anders als bei EU-Verordnungen setzen EU-Richtlinien nur den Rahmen.

Gelingt das Projekt, dann wird die neue Gebäude-RL vorgeben, dass Wohngebäude bis 2033 zumindest Energiestandard D haben. Freilich gibt es Ausnahmen, bei kleineren Gebäuden etwa. 2050 will die EU im Gebäudebereich klimaneutral sein. Klasse D bedeutet, dass der Energieverbrauch nur zwischen 100 und 130 KWh/m2 betragen darf. Energieausweise werden Pflicht. (Thomas Mayer, 17.4.2023)