Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).

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Journalisten das direkte Zitieren aus Akten zu verbieten, wie von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgeschlagen: Ein Weltuntergang oder das Ende der Demokratie wäre das nicht. Aber wozu sollte man das machen? Edtstadler will Lösungen für Probleme, die nicht existieren. In der türkisen Fantasie schwemmen Medien die Öffentlichkeit einerseits mit privaten Informationen, andererseits verletzen sie dauernd die Unschuldsvermutung. Beides ist nicht der Fall.

Starke Instrumente

Das österreichische Recht verfügt bereits über starke Instrumente, um die Privatsphäre zu schützen. Trotz der Fülle an Chats, die vorlagen, gab es medial kaum Grenzüberschreitungen. Außer man klassifiziert Chats zwischen Ministern und Generalsekretären, in denen es um Gesetzesreformen geht, als privat. Das richtet sich aber von selbst.

Darstellung politischen Handelns

Ähnliches gilt für die Unschuldsvermutung: Da geht es ja um die Frage, ob jemand ein Verbrechen begangen hat. Aber in keinem seriösen Medium war zu lesen, dass etwa Ex-Kanzler Sebastian Kurz definitiv strafrechtlich schuldig ist. Die Chats ermöglichen erstens eine Darstellung politischen Handelns und dessen Bewertung. Zweitens erhellen sie, warum die Staatsanwaltschaft ermittelt. Auch das ist wichtig. In anderen Fällen, ob Terror, Pädokriminalität oder Femizid, werden Verdachtsmomente genauso dargestellt, um die Öffentlichkeit zu informieren. Ob Edtstadler auch das verbieten will? Oder geht es schlussendlich doch nur um den Schutz der Türkisen? (Fabian Schmid, 16.4.2023)