Brandrodung entlang der Transamazonas-Straße.

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Straßburg – Das EU-Parlament hat ein Gesetz zum Schutz des Amazonas und anderer Wälder abgesegnet. Die EU-Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Brüssel für ein Importverbot zahlreicher Produkte in die EU, wenn dafür Wälder abgeholzt wurden. Das betrifft etwa Güter wie Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Soja. Dem im Dezember zwischen EU-Parlament und Mitgliedsländer erzielten Kompromiss müssen noch die EU-Staaten endgültig zustimmen, das gilt aber als Formsache.

Konkret müssen Unternehmen laut Deutsche Presse-Agentur eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass auf dem EU-Markt verkaufte Waren nirgends zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Die neuen Vorschriften gelten auch für Waren, die die gelisteten Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt. In zwei Jahren soll überprüft werden, ob weitere Waren einbezogen werden müssen.

Umstrittenes EU-Mercosur-Abkommen

"Das Entwaldungsgesetz ist ein wesentlicher Baustein für den Klimaschutz. Wichtig ist, dass heimische Unternehmen keiner unnötigen Bürokratie ausgesetzt sind", sagte der ÖVP-EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber laut Aussendung. Er pochte erneut auf ein europäisches Nein zum EU-Mercosur-Abkommen.

Auch der SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl begrüßte das Gesetz. Dabei gehe es auch "ganz klar um Glaubwürdigkeit", sagte Sidl in einem Pressegespräch. "Es kann nicht sein, dass wir in Europa das größte Klimapaket schnüren und gleichzeitig für 16 Prozent der Entwaldung verantwortlich sind", so der Sozialdemokrat.

"Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die weltweite Entwaldung – endlich übernehmen wir als EU unsere Verantwortung wahr", teilte der grüne EU-Abgeordnete Thomas Waitz mit. Als positiv bewertete Waitz, dass die "Verordnung den Mitgliedstaaten auch eine umfassende Liste an Sanktionen an die Hand gibt wie Strafzahlungen".

Geldstrafen drohen

Das neue Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, für bestimmte Teile gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Als Stichtag zur Abholzung gilt der 31. Dezember 2020. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen.

Weltweite Rodungen sind für elf Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Nach UNO-Angaben gehen 16 Prozent der weltweiten Abholzung der Regenwälder (etwa 67,2 Millionen Hektar) auf das Konto von Importen in die EU. (APA, 19.4.2023)