Seit dem Vorjahr gelten in Österreich neue gesetzliche Regelungen für die Versteuerung von Kryptogeschäften – mit Vor- und Nachteilen.

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Das Jahr 2022 war für Anlegerinnen und Anleger in der Kryptowelt tendenziell kein gewinnträchtiges. Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen in seinem Portfolio hat, muss dennoch den Überblick behalten, denn die Anlageform unterliegt in Österreich einer strengen Steuerpflicht. Ausdrückliche und neue gesetzliche Regelungen dafür sind seit 1. März 2022 in Kraft getreten.

"Grundsätzlich hat die Gesetzesänderung im Vorjahr dazu beigetragen, dass sich die Anlegerinnen und Anleger steuerehrlicher verhalten", sagt Kryptosteuer-Expertin Natalie Enzinger von crypto-tax.at. Dennoch ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Anlegerinnen und Anleger immer noch glaubt, nicht entdeckt zu werden. "Es sollte klar sein, dass die Finanzverwaltung die Einhaltung der neuen Vorschriften zur Besteuerungen von Kryptowährungen überprüfen wird", sagt Enzinger.

Um mögliche negative Konsequenzen wie die Hinterziehung von Steuern und die damit einhergehenden hohen Strafen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, seine Trades von Beginn an zum Beispiel mit einem Krypto-Steuer-Tool zu protokollieren. Eine bequeme Lösung ist darüber hinaus – gerade am Anfang – das Hinzuziehen eines auf Kryptowährungen spezialisierten Steuerberaters. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema hat der STANDARD hier zusammengefasst.

Frage: Wann muss man Kryptowährungen in Österreich versteuern?

Antwort: Wenn man Einheiten einer Kryptowährung kauft, passiert noch gar nichts, das ist ein reiner Anschaffungsvorgang. Relevant ist immer der Veräußerungsvorgang: Laut aktueller Rechtslage sind Gewinne aus Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 erworben wurden, dann zu versteuern, wenn sie in ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel, zum Beispiel Euro oder US-Dollar, getauscht werden. Die Bezahlung von Dienstleistungen oder Produkten mit Kryptowährung ist der Auszahlung in eine FIAT-Währung gleichgestellt. Für die zusätzliche Wertsteigerung tritt eine Steuerpflicht in der Höhe von 27,5 Prozent ein. Ein wesentliches Novum ist daher, dass der Gesetzgeber den Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander ("Coin-Flipping") von der Steuerpflicht ausnimmt.

Ebenso steuerrelevant sind laufende Einkünfte aus Kryptowährungen wie das Verborgen von Kryptowährungen ("Lending"). In diesem Fall sind die daraus erhaltenen Krypto-Zinsen mit dem Zufluss am Wallet oder Exchange in Euro umzurechnen und ebenfalls mit 27,5 Prozent zu besteuern.

Das sogenannte Staking hingegen ist ein Ausnahmetatbestand: Handelt es sich laut Gesetzgeber um eine Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend durch Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen, dann sind die daraus resultierenden Belohnungen ("Staking-Rewards") erst dann zu versteuern, wenn man diese in eine FIAT-Währung umtauscht.

Frage: Wie sieht die Besteuerung von Staking insgesamt aus?

Antwort: Der Begriff Staking wird in der Praxis leider oft uneinheitlich verwendet. Für den Ausnahmetatbestand muss Staking als Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend durch den Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen beurteilt werden können. Ether oder Cardano sind zwei bekannte Beispiele, bei denen das zur Anwendung kommt.

In der Praxis muss im Detail analysiert werden, ob der Vorgang nicht unter einen anderen Steuertatbestand wie z. B. Lending oder Mining fällt. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Besteuerung. Im Falle von Lending oder Mining hat eine Besteuerung bereits mit Zufluss der Kryptowährung am Wallet oder Exchange zu erfolgen. Im Falle von Liquid Staking, wo bei der Einzahlung der Kryptowährung ins das "Staking" ein anderer Token übertragen wird, könnte auch ein Lendingvorgang vorliegen. So ein Vorgang ist jedenfalls im Einzelfall von einem Steuerexperten zu beurteilen.

Frage: Wie ist Mining zu versteuern?

Antwort: Mining ist ein eigener Tatbestand. Darunter versteht man einen technischen Prozess, bei dem Leistung zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt wird. Der Miner, der mit Hardware und Energie Rechenoperationen durchführt, muss die erhaltene Belohnung im Zeitpunkt des Zuflusses am Wallet mit 27,5 Prozent besteuern.

Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Antrag auf Regelbesteuerungsoption zu stellen, mit dem sich dann alle Ausgaben absetzen lassen. Zu beachten ist aber, dass im Falle eines Regelbesteuerungsantrages sämtliche Einkünfte (auch Gewinne aus Aktienverkäufen) dem Tarifsteuersatz, also dem persönlichen Einkommensteuersatz, unterliegen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Unterscheidung zum Staking, weil es sich dabei ja grundsätzlich auch um eine Leistung zur Transaktionsverarbeitung handelt. Bei Staking muss aber die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz vorhandener Kryptowährungen bestehen.

Frage: Wie sind Gewinne aus Kryptowährungen in die Steuererklärung aufzunehmen?

Antwort: Steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen sind in die jährliche Steuererklärung aufzunehmen. Hat man bislang eine Arbeitnehmerveranlagung eingereicht, muss man diese zeitgerecht auf eine Einkommenssteuererklärung umstellen lassen, weil man nur dort eine Beilage zum Kapitalvermögen bzw. die Felder zum Eingeben der Einkünfte aus Kryptowährungen vorfindet. Die Besteuerung erfolgt dann zum Beispiel zusammen mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit plus den Einkünften aus Kryptowährungen.

Frage: Inländische Dienstleister für virtuelle Währungen sind dazu verpflichtet worden, die Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch abzuführen. Welche Folgen hat das für Anlegerinnen und Anleger?

Antwort: Für 2022 und auch für 2023 ist der Abzug der KESt für inländische Dienstleister noch nicht verpflichtend. Für diese Jahre müssen Anlegerinnen und Anleger ihre Einkünfte aus Kryptowährungen selbst in der Steuererklärung angeben. Eine Verpflichtung zum Kapitalertragssteuerabzug für den inländischen Dienstleiter besteht ab 1. Jänner 2024: Will ein Kunde dann eine Kryptowährung, die ab dem 1. März 2021 erworben wurde, in Euro umtauschen, muss der Dienstleister den KESt-Abzug durchführen und die KESt an das Finanzamt abliefern.

Der KESt-Abzug bedeutet für die Kunden, dass diese die relevanten Einkünfte aus Kryptowährungen nicht mehr in der Steuererklärung anführen müssen. Wer daher seine Kryptowährungen "steuereinfach" halten möchte, müsste die Kryptowährung in Euro mit Anfang nächsten Jahres ausschließlich über inländische Broker und Anbieter verkaufen.

Frage: Liegt der Steuersatz für neu angeschaffte Kryptowährungen nach 1. März 2021 immer bei 27,5 Prozent?

Antwort: Der Gesetzgeber hatte mit den neuen Regelungen ganz klar die Absicht, Kryptowährungen analog zu Kapitalvermögen mit 27,5 Prozent zu besteuern. In der Regel wird daher für Einkünfte aus Kryptowährungen auch der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung gelangen.

Vereinzelt gibt es aber schon Ausnahmen, wie zum Beispiel das private Kryptodarlehen. Würde man beispielsweise als Privatperson Bitcoin gegen Zinsen verborgen, verhält es sich wie mit einem privaten FIAT-Darlehen. Die Zinsen daraus sind mit dem progressiven Tarif, also dem persönlichen Einkommensteuersatz, zu besteuern.

Frage: Gibt es noch einen Freibetrag?

Antwort: Der Freibetrag in der Höhe von 440 Euro, der im Rahmen von Einkünften aus Spekulationsgeschäften genutzt werden konnte, kann für Einkünfte aus Kryptowährungen nicht angewendet werden. Im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wozu auch Einkünfte aus Kryptowährungen zählen, gibt es keine Freibeträge.

Frage: Können Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen mit anderen Einkünften gegengerechnet werden? Und falls ja, wie?

Antwort: Kryptowährungen werden nun als Kapitalvermögen eingestuft. Dadurch können Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen, die dem gleichen Steuersatz unterliegen, verrechnet werden.

Ein Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen in ein gesetzliches Zahlungsmittel kann daher zum Beispiel mit Gewinnen aus einem Aktienverkauf im selben Jahr verrechnet werden. Ein Verlustausgleich mit anderen Einkünften (zum Beispiel mit einem Dienstverhältnis) oder ein Vortrag des Verlustes auf die Folgejahre ist ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, noch vor Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen des Portfolio-Managements Maßnahmen zur Verlustverwertung zu veranlassen.

Frage: Können Gebühren wie Wallet-Transferkosten oder Gas-Fees, also die ganzen "Nebengeräusche" im Rahmen des Tradens, auch von den Gewinnen in Abzug gebracht werden?

Antwort: Gerade Coin-Flipping-Gebühren sind nicht mehr absetzbar, weil auch der Tauschvorgang zwischen Kryptowährungen per se nicht steuerbar ist. Generell gilt, dass Kosten, die in Zusammenhang mit Einkünften, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, nicht abgesetzt werden dürfen.

Frage: Was sieht die steuerliche Regelung für Airdrops vor?

Antworten: Kryptowährungen, die unentgeltlich übertragen werden, stellen keine laufenden Einkünfte dar. Eine Besteuerung zum Sondersteuersatz von 27,5 Prozent kommt erst dann zum Tragen, wenn die Kryptowährung später in FIAT-Währung getauscht wird.

Frage: Ist Coin-Flipping, also der häufige Tausch zwischen Kryptowährungen untereinander, aus steuerlicher Sicht bedenklich?

Antwort: Das ist einer der großen Vorteile der neuen Rechtslage ab 1. März 2022: Galt davor jeder Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung innerhalb der Jahresfrist als steuerrelevanter Vorgang, ist das Coin-Flipping, auch mit Stablecoins, nun nicht mehr steuerbar.

Frage: Welche Stichtage sind hinsichtlich der Besteuerung von Kryptowährungen zu berücksichtigen?

Antwort: Zuerst muss man sich die Frage stellen, ob es sich um Alt- oder Neuvermögen handelt. Hier ist der 1. März 2021 als Stichtag festgelegt. Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden, unterliegen den alten Regeln und können daher nach Ablauf der Jahresfrist steuerfrei verkauft werden. Ein Erwerb ab dem 1. März 2021 unterliegt dem neuen Besteuerungsregime.

Wenn man als Arbeitnehmer Kryptogewinne zu versteuern hat und keinen Steuerberater hat, muss die Steuererklärung bis 30. Juni des Folgejahres abgegeben werden. Wird die Frist nicht eingehalten, kann es zu Problemen mit der Finanzbehörde kommen.

Wird ein Steuerberater beauftragt, besteht die Möglichkeit im Rahmen der sogenannten Quotenregelung für Steuerberater, die Steuererklärung zu einem viel späteren Zeitpunkt abzugeben. Der letztmögliche Abgabetermin für eine Erklärung aus dem Jahr 2022 wäre in diesem Fall der 31. März 2024. Ein Nachteil der späteren Abgabe der Steuererklärung ist, dass dabei Anspruchszinsen anfallen können. Das Anfallen von Anspruchszinsen kann allerdings immer noch die bessere Option sein, als Kryptowährungen zu einem schlechten Kurs realisieren zu müssen.

Frage: Welche Probleme sind zu erwarten, wenn man die Kryptogewinne nicht in der Steuererklärung deklariert?

Antwort: In erster Linie hängt es davon ab, wie hoch der Verkürzungsbetrag ist, also die Steuer, die man nicht abgeführt hat. Unter 100.000 Euro handelt es sich um ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren, bei dem in der Regel Geldstrafen verhängt werden.

Macht man sich der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung schuldig, kann zusätzlich zur abzuführenden Steuer eine Geldstraße bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages verhängt werden. Bei einem Verkürzungsbetrag von mehr als 100.000 EUR handelt es sich um ein gerichtliches Finanzstrafverfahren, das auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.

Will man seine Steuer im Nachhinein, zum Beispiel für 2020, nacherklären, muss man formell den Weg einer Selbstanzeige gehen und die Steuer innerhalb eines Monats nachzahlen, um Straffreiheit zu erlangen.

Frage: Wie weist man seine Trades am besten aus? Welche Daten müssen vorhanden sein, welche Nachweise müssen dem Finanzamt vorliegen?

Antwort: Auch wenn beispielsweise Coin-Flipping nicht mehr steuerbar ist, sind dennoch laufende Aufzeichnungen für die Finanzbehörde zu führen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und eine aufbereitete, aggregierte Dokumentation vorlegen zu können, wird empfohlen, ein Krypto-Steuer-Tool wie beispielsweise Blockpit, Accointing oder Cointracking zu verwenden. Mit einem solchen Tool können die Daten direkt von der Börsenplattform importiert und die Steuerlast ermittelt werden.

"Die Krypto-Steuertools sind grundsätzlich sehr hilfreich, können aber bei falscher Anwendung zu Fehlern in den Steuerreports bzw. in weiterer Folge zu falschen Steuererklärungen führen", sagt Enzinger. Aus diesem Grund hat sie gemeinsam mit Krypto-Daten-Analyst Robert Andrée ein zweites Unternehmen namens questr.io gegründet, das auf die Datenaufbereitung und -kontrolle von Kryptowährungen spezialisiert ist.

Auch ratsam ist es, alle verfügbaren Datensätze von Anfang an herunterzuladen und Trades gegebenenfalls zu screenen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. Je vollständiger und genauer die Dokumentation ist, desto geringer ist das Risiko, einer stichprobenartigen Überprüfung durch die Finanzbehörde nicht standhalten zu können.

Frage: Was kostet der jährliche Krypto-Steuernachweis vom Profi?

Antwort: Eine pauschale Antwort dafür gibt es nicht, da die Kosten für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters in erster Linie davon abhängen, wie umfangreich die Arbeit ist. Die Kosten sind davon abhängig, in welcher Art und in welchem Umfang individuelle Krypto-Aktivitäten stattgefunden haben. Auch die Vollständigkeit der Aufzeichnungen spielt dabei eine große Rolle, da eine Rekonstruktion (fehlen)der Transaktionsdaten sehr zeitaufwendig sein kann. Vor der konkreten Beauftragung eines Steuerberaters sollte man jedenfalls einen Kostenvoranschlag einholen. (Benjamin Brandtner, 21.4.2023)