Der ORF sieht sich mit einer arbeitsrechtlichen Klage einer Mitarbeiterin konfrontiert.

Foto: Heribert Corn

Kamerateams vor dem Arbeits- und Sozialgericht – aber ausnahmsweise filmt hier nicht der ORF. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist selbst Objekt des Medieninteresses. Es geht um die Klage einer ORF-Managerin gegen das Unternehmen. Geladen ist an diesem Freitagvormittag ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Die Kamerateams sind umsonst gekommen. Weißmann ist aufgrund eines Notfalls in der Familie verhindert.
"Es wird von Mal zu Mal nicht leichter, und dann ist auch schon viel Porzellan zerschlagen", sagt Richterin Monika Gaugl zu den Parteien. Das sind auf der einen Seite die Klägerin und ihre Anwältin Verena Kreiner und auf der anderen Seite die Beklagten, die den ORF vertretende Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak zusammen mit ORF-Personalchef Werner Dujmovits.

Worum es geht

Die ORF-Managerin klagt, weil sie sich nach verglichenem Vorwurf der sexuellen Belästigung an einen Arbeitsplatz abgeschoben sieht, den sie für ihre Fähigkeit als nicht adäquat erachtet. DER STANDARD berichtete.

Die Vorgeschichte: Nach jahrelanger Zusammenarbeit kommt es 2017 zum Konflikt zwischen dieser Mitarbeiterin und einem ORF-Mitarbeiter, beide sind in hochdotierten Führungspositionen. Laut Körber-Risak erhob die Mitarbeiterin 2019 Vorwürfe, der ORF-Manager, der mittlerweile das Unternehmen verlassen hat, habe sie in Gesprächen verbal belästigt. Die Gleichbehandlungskommission des ORF konnte das nicht feststellen. Es gab Mediation, Genderschulung und Ermahnung des ORF-Mitarbeiters. Den damals unterschriebenen Vergleich habe sie unter Zeitdruck unterschrieben, sagt sie heute.

Vor Gericht scheint eine Lösung zunächst außer Reichweite: Das Angebot des ORF, das Dienstverhältnis zu beenden, kommt für Anwältin und Klägerin "nicht infrage". Die Mitarbeiterin wünscht sich "eine sinnvolle Tätigkeit im ORF, weil ich nach wie vor an das Unternehmen und seinen Zweck glaube. Ich möchte eingesetzt werden im Rahmen meiner Qualifikation. Wenn ich mir etwas wünschen darf, ist es, dass ich wieder korrekt behandelt werde als Mitarbeiterin, und natürlich möchte ich mich nicht verräumen lassen." Im ORF gebe es sexuelle Belästigung, sagt die Managerin: "Da bin ich nicht die Einzige."

Ob eine Lösung möglich sei, fragt die Richterin. "Schwierig, einen Job zu finden, der als adäquat erachtet wird", sagt Personalchef Dujmovits. Die Richterin: "Natürlich ist es schwierig, wenn es leicht wäre, wären wir nicht hier."

Kurze Pause. Es wird beraten.

Ergebnis: Der ORF verspricht, seiner Mitarbeiterin einen Vorschlag zu machen, also einen adäquaten Job anzubieten. Auftrag der Richterin: Der ORF solle evaluieren, welche adäquate Tätigkeit der Klägerin zugewiesen werden könnte. Dabei solle er sich "wirklich bemühen, etwas Schönes zu finden". "Vielleicht schaffen wir eine Einigung auf einen Job, der passt. Ich habe Hoffnung, dass Sie das hinkriegen." Nächster Verhandlungstermin: 26. Juni. Roland Weißmann ist wieder geladen. (prie, 21.4.2023)