Schulassistenten, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen begleiten, sollen künftig eine Grundausbildung erhalten.

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Eisenstadt – Das Land Burgenland bietet in Zukunft auch persönlichen Assistenten für Menschen mit Behinderungen und Schulassistenten eine Anstellung an. Bei den Sozialen Diensten Burgenland (SDB) erhalten sie den Mindestlohn des Landes in Höhe von 2.000 Euro netto, kündigte Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) am Dienstag bei einer Pressekonferenz an. Geplant ist auch eine Grundausbildung für die Angestellten, um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten.

Persönliche Assistenten können sich aber auch weiterhin bei anderen Trägern anstellen lassen. Voraussetzungen dafür sind deren Gemeinnützigkeit und dass sie den Mindestlohn zahlen, betonte Rudolf Halbauer, Leiter der Servicestelle für Menschen mit Behinderungen im Land. Ausgebildet werden sollen die Assistenten insbesondere in Erster Hilfe, rechtlichen Belangen und Sozialem. Ansonsten übernimmt das Burgenland die Richtlinien des Bundes im Zuge der österreichweiten Harmonisierung der persönlichen Assistenz. Schneemann will sich für eine langfristige und sichere Finanzierung durch den Bund bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich einsetzen.

Chancengleichheitsgesetz kommt

Schulassistenten, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Schulalltag begleiten, sollen eine pädagogische und psychologische Grundausbildung erhalten. Ein Lehrplan wird noch entwickelt, sagte Schneemann. Wer eine Schulassistenz bekommt, wird künftig nicht mehr über die Schulbehörde entschieden, sondern von einem Sachverständigen für Pflege oder Psychologie. Eltern können ihre Anträge dafür direkt beim Land einbringen. "Ich bin überzeugt davon, dass wir so treffsicher jenen Unterstützung gewähren, die sie auch tatsächlich brauchen", meinte der Soziallandesrat.

Das angekündigte Chancengleichheitsgesetz, auf dessen Umsetzung die Opposition zuletzt gedrängt hat, wird auf jeden Fall kommen, sagte Schneemann: "Es steht nichts mehr im Weg, dass wir in absehbarer Zeit dieses Gesetz einlaufen lassen können." Dass seit der ersten Ankündigung drei Jahre vergangen sind, begründete der Landesrat damit, dass mit dem neuen Gesetz auch andere adaptiert werden müssten. Mit der persönlichen und der Schulassistenz habe man nun einen "großen Meilenstein fertig". (APA, 25.4.2023)