Bewerberin um ORF-Landesdirektion ficht Bestellung an – sie hörte vom ORF kaum mehr als ein "Nö".

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Wien – Mit der Bestellung von Alexander Hofer zum ORF-Landesdirektor für Niederösterreich muss sich die Medienbehörde Komm Austria sowie die ORF-interne Gleichbehandlungskommission befassen. Bewerberin Nina Krämer-Pölkhofer hat dort Beschwerden eingebracht, vertreten durch Pia Kern von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff – Rami – Sommer.

"Steht der Gewinner schon von Beginn an fest, kann nicht von einem fairen Prozess gesprochen werden", argumentiert die Beschwerde, obwohl das ORF-Gesetz transparente und nachvollziehbare Auswahl verlangte: "Wenn qualifizierte Bewerber nicht einmal die Gelegenheit bekommen, in einem persönlichen Gespräch ihre Qualitäten zu präsentieren, kann nicht von einer sachlichen und nachvollziehbaren Auswahl des am besten geeigneten Kandidaten gesprochen werden."

Keine Beachtung

Ihr sei trotz ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikationen nicht einmal die Möglichkeit gegeben worden, sich persönlich vorzustellen. Auch wurden ihr keine Gründe genannt, weshalb ihrer Bewerbung überhaupt keine Beachtung geschenkt wurde. Dabei verfüge sie über umfassende Erfahrung in der Medienbranche und insbesondere auch im ORF.

Bewerbung und Beschwerde verweisen auf Krämer-Pölkhofers bisherige Tätigkeiten – etwa als Programmdirektorin von Radio Arabella München, als Lehrende an der Fachhochschule Wien (Journalismus und Medienmanagement), in der Schulungsabteilung des ORF, als Beraterin etwa im Auftrag des früheren ORF-Landesdirektors für das Burgenland. Krämer-Pölkhofer war zuletzt knapp sieben Jahre Generalsekretärin der Ziviltechnikerkammer.

Der im März bestellte Alexander Hofer habe keine Erfahrung in einer Geschäftsführerposition, argumentiert die Beschwerde. Hofer leitete seit 2018 als Channel-Manager ORF 2, er war parallel Unterhaltungschef des gesamten ORF. Zuvor leitete Hofer im ORF zehn Jahre die Senung "Seitenblicke".

ORF-General Roland Weißmann habe dem Stiftungsrat am 23. März 2023 lediglich Alexander Hofer "so, als wäre dieser der einzige Bewerber", zur Bestellung vorgeschlagen. Der Stiftungsrat bestellt Direktorinnen und Direktoren auf Vorschlag des Generaldirektors.

"Am besten geeignet"

Die Beschwerde argumentiert, laut Gesetz "hätte der Generaldirektor den Bewerbungsprozess sachlich, nachvollziehbar und transparent gestalten müssen, er hätte alle Bewerbungsunterlagen prüfen müssen und Bewerbungen von Frauen besonders berücksichtigen müssen. Er hätte sich von den Qualitäten der Beschwerdeführerin Kenntnis verschaffen müssen, wäre somit in weiterer Folge zu dem Schluss gekommen, dass sie für die Stelle am besten geeignet ist und hätte sie dem Stiftungsrat zur Bestellung vorschlagen müssen."

"Das intransparente Prozedere bei der Vergabe von Top-Jobs schadet allen: Bewerberinnen und Bewerbern, dem Ansehen des ORF, der Glaubwürdigkeit und kratzt am höchsten Gut des ORF, dem Vertrauen", sagte Krämer-Pölkhofer dem STANDARD nach ihren Erfahrungen mit ihrer Bewerbung schon vor Hofers Bestellung. (Harald Fidler, 3.5.2023)