Auf dem Gehsteig geparkte E-Scooter sind noch ein gewohntes Bild in Wien. Ab 19. Mai ist das Abstellen auf Gehwegen nicht mehr erlaubt.

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Die Stadt Wien verschärft wie angekündigt die Regeln für Leih-E-Scooter – vorerst einmal als Übergangslösung. Ab 19. Mai dürfen E-Scooter nicht mehr auf Gehsteigen abgestellt werden. Kontrolliert wird das auch von den Wiener Parksheriffs, wie die zuständige Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Mittwoch mitteilte. Bei Verstößen werden die zuständigen Betreiber der Leihgeräte abgestraft. Diese können sich mit Strafmaßnahmen wiederum bei ihren Kundinnen und Kunden schadlos halten.

Die Strafhöhen würden sich an den Geldbußen für falsch geparkte Autos orientieren, hieß es aus dem Büro von Sima zum STANDARD. "Aktuell sind das zwischen 36 Euro und 78 Euro." Theoretisch sei bei schweren Verstößen aber auch eine Maximalstrafe bis zu 700 Euro möglich. Die falsch geparkten Roller können seitens der Stadt auch sofort – ohne vorausgegangenes Verfahren – auf Kosten der Betreiber abgeschleppt werden.

Videoreportage über E-Scooter und die Herausforderungen.
DER STANDARD

Auf dem Gehsteig kein Parkplatz mehr

Damit wird ein zentraler Punkt der geplanten E-Scooter-Reform in Wien als Übergangsregelung in gut zwei Wochen umgesetzt. Geparkt werden darf ab dann auf den fixen Scooter-Abstellflächen – oder platzsparend in der Parkspur für Pkws. Die Scooter-Parkplätze sind rot markiert. "Mindestens 130 solcher Abstellflächen" soll es noch im Mai geben, sagte Sima. Bis Ende des Jahres ist ein Ausbau auf 200 geplant, im kommenden Jahr sollen 100 weitere dazukommen. Im Umkreis von 100 Metern um diese Scooter-Parkplätze wird es künftig technisch nicht mehr möglich sein, die Miete für den Leih-E-Scooter zu beenden. Damit werden geordnete Abstellzonen geschaffen.

Bis Ende des Jahres soll es 200 solcher Abstellflächen in ganz Wien geben. Bis Ende Mai sind es rund 130.
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Neuvergabe von Konzessionen verzögert sich

Die geplante Neuvergabe von Konzessionen an insgesamt vier Betreiber, die auch mit weiterführenden Maßnahmen verbunden ist, verzögert sich allerdings um zwei bis drei Monate. Der einzige nicht zum Zug gekommene Bewerber, Tier Mobility, hat nämlich die Neuvergabe beim Landesverwaltungsgericht beeinsprucht, es kommt nun zu einem Nachprüfungsverfahren. Bei diesem wird geprüft, ob die sechsköpfige Expertenjury die Bewertung richtig vorgenommen habe, sagte Rechtsanwalt Claus Casati. Er vertritt die Stadt Wien in dem Verfahren. Bestätigt das Gericht das Wiener Verfahren, gibt es bei etwaigen Einsprüchen in zweiter Instanz keine aufschiebende Wirkung mehr. Casati zeigte sich zuversichtlich, dass der Einspruch von Tier keinen Erfolg hat.

Vorerst dürfen jedenfalls weiterhin jene Unternehmen einen E-Scooter-Verleih betreiben, die derzeit noch einen gültigen Vertrag haben – also auch Tier. Die weiteren Anbieter Bird, Lime und Link kamen auch bei der Neuausschreibung zum Zug. Neu mit dabei ist zudem die schwedische Firma Voi, diese muss aber vorerst mit dem Aufstellen ihrer Scooter in Wien noch warten.

Automatische Temporeduktionen

"Jene Maßnahmen, die die Stadt auch über Verordnungen regeln kann, treten als Übergangsregelung mit 19. Mai in Kraft", sagte Sima. Das betrifft auch Langsam-Fahr-Zonen: In Fußgängerzonen, wo Radfahren erlaubt ist, sowie in Begegnungszonen oder Wohnstraßen wird das reguläre maximale Tempo von 25 km/h automatisch gedrosselt – in Begegnungszonen etwa auf die dort erlaubten 20 km/h. Definiert werden in den Apps der Leih-Scooter-Betreiber auch weitere Sperrzonen, in die E-Scooter nicht einfahren können: Das betrifft Areale rund um Spitäler, Märkte oder Gemeindebauten.

Verkehrsstadträtin Ulli Sima tritt generell für eine Temporeduktion auf 20 km/h für E-Scooter ein. Das sei aber nur österreichweit zu regeln, sagt sie.
Foto: APA / Hans Klaus Techt

Knifflig wird in der Übergangszeit dennoch das Parkthema – und zwar dann, wenn es auf Pkw-Parkspuren zwischen Scooter- und Autofahrern zu Nutzungskonflikten kommt. So können aktuell verärgerte Autofahrer, die E-Scooter von der Parkspur auf den Gehsteig stellen, nur dann bestraft werden, wenn sie quasi in flagranti erwischt werden.

Künftig soll aber auch das schwieriger werden, wenn mit der Vergabe der Neukonzessionen in einigen Monaten auch das neue digitale Dashboard für E-Scooter aktiviert wird. Die Leihgeräte können dann jederzeit digital geortet und illegal abgestellte Scooter auch im Nachhinein geahndet werden. Werden E-Scooter auf Gehsteigen platziert, ist das künftig nachvollziehbarer ersichtlich.

Die geplante Reduktion der E-Scooter-Flotte wird ebenfalls erst in einigen Monaten umgesetzt, wenn die Neuvergabe der Konzessionen Rechtskraft erlangt. Dann sollen in der Inneren Stadt nur noch insgesamt 500 E-Scooter statt bisher 2.500 Geräte geparkt werden können. In den Bezirken 1020 bis 1090 sowie 1200 wird die Maximalzahl von 2.500 auf 1.500 beschränkt. In den äußeren Bezirken wird das Angebot hingegen vergrößert.

Sima tritt für generelle Temporeduktion ein

Bei etwaigen weiteren Verschärfungen wie eine Helmpflicht oder ein geringeres Maximaltempo verwies Stadträtin Sima auf eine notwendige Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch den Bund. Sima sprach sich für eine generelle Temporeduktion auf 20 km/h aus. Das sei bei der kommenden Konferenz der Landesverkehrsreferenten zu diskutieren, sagte sie. (David Krutzler, 3.5.2023)