Auch im Nachbarland Polen finden derzeit die schriftlichen Reifeprüfungen statt.

Foto: Lech Muszynski

Am heutigen Donnerstag endet mit den Klausuren im Fach Italienisch die Zentralmatura. Für die Maturantinnen und Maturanten bedeutet das aber nicht das Ende der diesjährigen Reifeprüfungssaison. In zweieinhalb Wochen beginnen die je nach Schule gestaffelten mündlichen Reifeprüfungen. Außerdem können jene Schüler, die nach der schriftlichen Matura auf einem Fünfer stehen, am 31. Mai bzw. 1. Juni diesen bei einer Kompensationsprüfung ausbessern.

Mündliche Kompensation

Technisch gehören diese Kompensationsprüfungen zur schriftlichen Matura (obwohl sie mündlich abgehalten werden). Antreten dürfen alle, die nach der schriftlichen Matura auch nach Einrechnung der Jahresnote auf einer negativen Note stehen – also entweder einen Vierer im Jahreszeugnis und einen Fünfer auf die Klausur geschrieben haben oder bei der Klausur den Schwellenwert von 30 Prozent der Punkte verfehlt haben.

Vorgegeben werden die Fragen bei der Kompensationsprüfung wie bei der Zentralmatura vom Bildungsministerium, geprüft wird vom Klassenlehrer vor einer Kommission. Das Antreten ist freiwillig: Wer sich dagegen entscheidet und etwa stattdessen für die mündliche Matura lernen will, muss sich den Fünfer mit einem neuerlichen Antreten bei der schriftlichen Reifeprüfung an einem der nächsten Termine ausbessern. Da ein Antritt zur Kompensationsprüfung aber nichts "kostet", also mit keinem Verlust eines Prüfungsantritts verbunden ist, versuchen es fast alle Betroffenen zumindest.

Ende Mai starten mündliche Prüfungen

Ebenfalls ab Ende Mai bzw. Anfang Juni stehen die mündlichen Reifeprüfungen auf dem Programm. Zwischen der letzten Klausurarbeit und dem Beginn der mündlichen Prüfung müssen laut Gesetz mindestens zwei Wochen liegen – anders als bei der Zentralmatura bzw. Kompensationsprüfung gibt es für die mündliche Matura keinen österreichweit einheitlichen Termin. Sie findet vielmehr je nach Schule gestaffelt bis knapp vor dem Ende des Schuljahrs statt.

Antreten dürfen alle Schüler unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Matura bzw. der Kompensationsprüfung. Auch hier gilt, dass die Note des Jahreszeugnisses in die Maturanote eingerechnet wird – Voraussetzung dafür ist nicht wie bei der Klausur eine bestimmte Punktezahl, sondern lediglich die aktive Mitwirkung bei der mündlichen Prüfung. Lehrervertreter sahen dies zuletzt kritisch. Anders als bei der schriftlichen Matura und der Kompensationsprüfung werden die Fragen bei der mündlichen Matura nicht zentral vorgegeben, sondern vom jeweiligen Klassenlehrer (anhand von den jeweiligen Fachlehrern der Schule vorgegebenen Themengebieten) erarbeitet. (APA, 11.5.2023)