Diesen Plan B präsentierte der Leiter der Hochschulsektion im Ministerium, Sigurd Höllinger, Montagnachmittag bei einer Tagung der Rektorenkonferenz. Derzeit darf in Österreich nur studieren, wer auch in seinem Heimatland einen Studienplatz hätte. Deutsche Numerus-clausus-Opfer dürfen jetzt also auch in Österreich nicht studieren. Im Falle einer Gesetzesaufhebung rechnet das Ministerium mit bis zu 80.000 potenziellen deutschen "Uni-Flüchtlingen", die theoretisch an Österreichs Unis drängen könnten.
Sollte es tatsächlich zu einer Aufhebung der entsprechenden Regelungen kommen, "müssten wir kurzfristig mit einer befristeten Regelung reagieren, um eine zusätzliche, eventuell auch nur kleine Menge an zusätzlichen Studenten aus Deutschland abzuwehren", - und zwar in jenen Fächern, in denen es in Deutschland einen NC gibt, sagte Höllinger zur APA.
Per Gesetz könnte den Rektoren für zwei Jahre das Recht übertragen werden, Kapazitätsgrenzen festzulegen, mit einer gesetzlich fixierten Untergrenze, die beim Durchschnitt der Studienanfänger der letzten drei Jahre liegen könnte. "Die Feststellung der Kapazitäten und die Einsetzung des konkreten Verfahrens für die Feststellung der Eignung ist Rektorensache."