Foto: Standard/Newald
EU-Bildungskommissar Jan Figel bekennt sich eindeutig zur Gleichbehandlung aller Bürger beim Uni-Zugang. Die EU sei ein Rechtsraum mit klaren Spielregeln. Dazu gehöre auch die Nicht-Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft, betonte Figel am Mittwoch in Brüssel auf Anfrage der APA. Das beruhe aber auf Gegenseitigkeit - wenn also EU-Ausländer freien Zugang zu österreichischen Unis bekommen, so können im Gegenzug Österreicher auch EU-weit studieren.

Freier Zugang muss nicht fallen

Das bedeute aber nicht zwingend das Aus für den freien Universitätszugang, meint Figel. Es gebe "Gruppen von Ländern", die den Uni-Zugang frei halten wollen und andere, die darauf verzichten. Aber der freie Zugang zur Ausbildung bringe nicht automatisch bessere oder auch nur mehr Studienabgänger, zitierte Figel aus einer heute, Mittwoch, veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission zur Bildung.

Bildung als "öffentliches Gut"

Während in Europa Hochschulbildung oft als "öffentliches Gut" gelte, seien die Studentenzahlen "in anderen Teilen der Welt höher und steigen rascher - in erster Linie dank wesentlich höherer privater Finanzierung" so die Mitteilung. In Europa gehen 52 Prozent der Maturanten weiter auf die Universität, womit der alte Kontinent hinter Kanada (59 Prozent) und weit hinter den USA (81 Prozent) und Südkorea (82 Prozent) her hinke.

Neue Perspektive

"Es wurde nachgewiesen, dass kostenfreie Hochschulbildung allein nicht ausreicht, um gleichberechtigten Zugang und höchste Immatrikulationsquoten zu garantieren", heißt es in der Mitteilung weiter. "Für die Frage der Studiengebühren ergibt dies eine neue Perspektive". Universitäten mit (höheren) Studiengebühren hätten dies als Faktor für eine höhere Qualität angeführt. Mit einem gut funktionierenden Beihilfensystem könnte dies sogar die Chancen von Studenten aus niedrigeren Einkommensschichten erhöhen.

Beträchtliche Stipendien nötig

Allerdings: "Jedes Mitgliedsland muss den seiner Situation am besten entsprechenden Ansatz auswählen". Und: Das Prinzip der Chancengleichheit müsse unbedingt gesichert werden. "Wo Studiengebühren eingeführt werden, sollte ein beträchtlicher Teil der Mittel in Form von einkommensabhängigen Beihilfen/Darlehen wieder verteilt werden, mit dem Ziel, den Zugang für alle zu gewährleisten, und in Form von leistungsgebundenen Stipendien, die Spitzenleistungen fördern sollen". (APA)