Bildung
Steirischer Landtag schützt Jugendliche vor "gläsernen Duschen"
Jugendschutzgesetz ausgeweitet, Strafrahmen gegen Veranstalter verschärft - einstimmig für bundeseinheitliches Gesetz
Graz - Der steirische Landtag hat sich am Dienstag für die
Schaffung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes
ausgesprochen und gleichzeitig die derzeit geltenden
Landesbestimmungen verschärft und ausgeweitet. So wurde u.a.
Jugendlichen unter 18 Jahren die Teilnahme an Striptease-Wettbewerben
in der so genannten "gläsernen Dusche" untersagt. Die Gastronomen
werden strenger in die Pflicht genommen, was, bei wiederholten
Verstößen, bis zum Konzessionsentzug gehen kann. Die Anhebung des Strafrahmens gegen Veranstalter sowie die
Ausweitung der Schutzbestimmungen - etwa auch auf Abgabe von Alkohol
in Pastenform - wurde einstimmig beschlossen. Lediglich bei dem
Zusatzantrag der Grünen, die Wirtschaftskammer in die Kontrolle
stärker einzubinden und die Bezirkshauptmannschaften für den Vollzug
besser auszustatten, stimmte das BZÖ dagegen. (APA)