SPÖ hat VfGH-Klage gegen neues Wahlrecht eingebracht
Bundesgeschäftsführerin Bures wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz "umbequeme Mehrheiten" beseitigen zu wollen
Redaktion
,
Wien - Die SPÖ hat eine Klage beim Verfassungsgerichtshof
(VfGH) gegen das von der Regierung im Herbst beschlossene
ÖH-Wahlrecht eingebracht. Nach Ansicht der SPÖ verstoße es gegen den
Gleichheitsgrundsatz, teilte am Mittwoch SPÖ-Bundesgeschäftsführerin
Doris Bures bei einer Pressekonferenz mit. Große Universitäten seien
bei der Mandatszahl benachteiligt. Zudem gebe es die Möglichkeit,
Stimmen mehrmals abzugeben. Das sei "demokratiepolitisch bedenklich".
"Die Regierung und Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) kann
nichts weniger leiden, als eine kritische Vertretung der
Studierenden", so Bures. Aus diesem Grund gebe es auch dieses
ÖH-Gesetz. "Unbequeme Mehrheiten" sollten damit beseitigt werden.
Es sei wichtig, dass die Studierenden bei den derzeit laufenden
ÖH-Wahlen vom ihrem Wahlrecht Gebrauch machten und dem "Angriff auf
die Demokratie eine Abfuhr erteilen", forderte Bures. Angesichts von
Studiengebühren und des "undemokratischen Wahlrechts" habe sich die
Regierung eine Abfuhr der Studenten "redlich verdient". (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.