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In Bezug auf den Zugang zu Universitäts-Studien ist sich Europa uneinig. Die Methoden reichen von Numerus Clausus bis Aufnahmstests.

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Aufnahmsprüfungen, Numerus Clausus (NC) nach Matura- oder Schulnoten, Studieneingangsphasen oder kombinierte Systeme: Die Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschulen in Europa sind von Land zu Land verschieden. Einen komplett freien Hochschulzugang gibt es in Europa derzeit praktisch nur in Österreich. Alle anderen EU-Staaten haben zumindest für das Medizinstudium Zulassungsbeschränkungen eingeführt (ausgenommen Luxemburg, wo gar kein Studium der Humanmedizin angeboten wird). Im Anschluss ein Überblick über die Zugangsregelungen in ausgewählten Ländern. ***

Deutschland

In Deutschland gilt ab dem Wintersemester 2005/06 ein neues System. Bundesweit gilt dort für sechs Fächer ein NC: Biologie, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie und Pharmazie - Betriebswirtschaft wurde im laufenden Sommersemester hingegen von dieser Liste gestrichen. Darüber hinaus können die Universitäten aber auch für einzelne Fächer selbst Zulassungshürden festlegen (örtlicher NC).

Angehende Studenten in den bundesweiten NC-Fächern müssen sich zunächst bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) bewerben. Ab Herbst werden 20 Prozent der Plätze nach dem besten Abiturdurchschnitt vergeben, ebenfalls 20 Prozent nach der Länge der Wartezeit und 60 Prozent von den Hochschulen selbst. Mögliche Verfahren dabei sind Vorstellungsgespräche, Studierfähigkeitstests oder die Berücksichtigung von Berufsausbildungen bzw. praktischen Erfahrungen. Im Regelfall wird aber erwartet, dass die Unis für "ihre" Quote zunächst eine Vorauswahl der Kandidaten ebenfalls über die Abiturdurchschnitts- oder bestimmte Einzelnoten treffen, da ansonsten zu viele Bewerbungsgespräche geführt bzw. Tests ausgewertet werden müssen. Im Wintersemester 2004/05 standen in den sieben bundesweiten NC-Fächern den 30.247 angebotenen Studienplätzen 93.076 Bewerber gegenüber. Das bedeutet, dass 62.829 Interessenten abgewiesen werden mussten (darunter 25.477 in der Medizin). Schweiz

In der Schweiz liegt die Entscheidung über die Zulassung zu einem Universitätsstudium ebenfalls grundsätzlich in der Kompetenz der einzelnen Universität. Einen landesweiten NC gibt es in den Fächern Medizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin, die Auswahl erfolgt auf Grund einer Eignungsprüfung. Spezielle Regelung des Nicht-EU-Staats: Auf Grund der beschränkten Kapazitäten werden in den medizinischen Studienrichtungen praktisch keine ausländischen Bewerber aufgenommen.

Die Zulassungsquoten sind auch in der Schweiz unterschiedlich: Für 2.297 Interessenten im laufenden Studienjahr standen in der Humanmedizin 940 Anfängerplätze zur Verfügung. Ähnliche Verhältnisse gibt es in der Tiermedizin mit 318 Bewerbern für 150 Plätze, besser haben es die Zahnmediziner, wo 228 Interessenten immerhin 183 Plätzen gegenüber stehen.

Slowakei

In der Slowakei werden die Studenten derzeit meist auf Grund der Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen, die die einzelnen Departments der Universitäten durchführen, aufgenommen. Als Begründung führen die Comenius Universität in Preßburg sowie die Wirtschaftsuniversität in Preßburg an, dass das Niveau der Mittelschulen zu differenziert sei und die Maturanoten daher keinen einheitlichen Aussagewert hätten. Den größten Andrang gibt es für die Fächer Jus und Medizin, wo das Verhältnis zwischen Bewerbern und Aufgenommenen in der Regel 15 zu eins beträgt. Dieses System könnte sich in Zukunft aber ändern: Heuer wird eine für alle Schulen einheitliche Matura eingeführt. Einige Hochschulen haben daher angekündigt, im Rahmen der Aufnahmeprüfungen auch die Reifeprüfungs-Noten zu berücksichtigen.

Etwas anders sieht es an den technischen Hochschulen in der Slowakei aus, die in den vergangenen Jahren einen Rückgang an Interessenten hinnehmen mussten. Dort werden in der Regel alle aufgenommen, die die Matura in Mathematik und Physik mit der Note A (Sehr Gut) abgeschlossen haben.

Tschechien

In Tschechien bildet in der Regel eine Aufnahmsprüfung das Hauptkriterium für die Zulassung. Schul- bzw. Maturanoten spielen dabei nur eine beschränkte Rolle, sie bringen dem Bewerber im Ausleseverfahren nur einige Extrapunkte (an der Prager Hochschule für Ökonomie bleiben sie überhaupt unberücksichtigt). Ausnahmen gibt es für die Medizin und für technische bzw. naturwissenschaftliche Fächer: An der Medizin reicht etwa ein Notenschnitt von 1,20 in der Mittelschule für die Aufnahme (gleiches Notensystem wie in Österreich). Auf Grund des geringeren Andrangs weniger streng ist das Limit an einigen technischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulen bzw. Fakultäten.

Resultat: Die Maschinenbau-Fakultäten, elektrotechnische Fakultäten oder die Hochschule für Chemie nehmen 80 bis 90 Prozent aller Bewerber auf, während die Jus-Fakultäten umgekehrt 80 bis 85 Prozent der Interessenten ablehnen. An den Medizin-Fakultäten schaffen es im Durchschnitt 20 bis 35 Prozent der Bewerber. Neben Maturanoten und Aufnahmsprüfungen verlangen einige Fakultäten (etwa in der Medizin oder der Lehrer-Ausbildung) noch ärztliche Bestätigungen.

Ungarn

In Ungarn wurde bisher der Studienzugang durch Aufnahmsprüfungen reguliert. Ab heuer wird diese Regelung allerdings vollständig durch ein Punktesystem auf Grund des Maturaergebnisses ersetzt. Zusätzlich bekommt man noch Punkte für die Jahreszeugnisses der letzten beiden Schuljahre. Die Maximalzahl der so erreichbaren Punkte ist 120, zusätzliche werden etwa für staatliche Sprachprüfungen vergeben. Neben der landesweit einheitlichen "normalen" Matura gibt es zudem seit einigen Jahren auch Maturaprüfungen "mit erhöhtem Niveau". Deren Absolvierung ist bei bestimmten Studienrichtungen (z. B. Sprachen) Voraussetzung für die Aufnahme.

Die Studierwilligen reichen nach eigenen Präferenzen gereihte Aufnahmeanträge an jenen Hochschulen ein, wo sie studieren möchten. Im Jahr 2005 bewarben sich 150.000 Personen mit insgesamt 350.000 Anträgen für ein Studium. Die Universitäten veröffentlichen anschließend eine Liste mit den Mindestpunktezahlen für alle Studienrichtungen.

Italien

In Italien gibt es für vier Studienrichtungen einen Numerus Clausus auf gesamtstaatlicher Ebene: Medizin, Zahnheilkunde, Veterinärmedizin und Architektur. Jedes Jahr im September werden dafür Aufnahmetests durchgeführt - wer sie besteht, wird zum Studium zugelassen. Die Festlegung der Zahl der Medizinstudenten erfolgt jedes Jahr durch Unterrichts- und Gesundheitsministerium. Jede Universität hat darüber hinaus das Recht, einen Numerus Clausus einzuführen, wenn an einer Fakultät eine Höchstzahl an Studenten überschritten wird.

Großbritannien

In Großbritannien muss ein künftiger Student noch vor dem Abschlussexamen (A-levels) ein Studienfach nennen und eine Liste von fünf Universitäten erstellen, an denen er studieren möchte. Gemeinsam mit einer Prognose seiner Schule über das erwartete Abschlusszeugnis wird der Antrag von einer Zentralverwaltung (UCAS) an die betreffenden Universitäten weitergegeben und die Wunschliste auf zwei Universitäten gekürzt, zwischen denen der künftige Student wählen kann. Über die tatsächliche Aufnahme eines Bewerbers entscheidet die Uni aber autonom.

Berücksichtigt werden dabei unter anderem das Schulabschlusszeugnis, ein Bewerbungsgespräch und die Verfügbarkeit von Studienplätzen. Das Medizinstudium unterliegt denselben Vorschriften wie alle anderen Studienrichtungen. Der enorme Andrang und die hohen Kosten haben allerdings dazu geführt, dass es in kaum einem anderen Fach so schwierig ist, einen Studienplatz zu bekommen.

Finnland

In Finnland gilt ein strenger Numerus Clausus für alle Studienrichtungen. Von den jährlich insgesamt 60.000 bis 70.000 Ansuchenden wird etwa ein Drittel als Studenten aufgenommen. Die Aufnahmeprüfungen variieren (trotz Zentralmatura) beträchtlich unter den einzelnen Studien: Die einzelnen Universitäten haben bei der Gestaltung der Tests, der möglichen Berücksichtigung von Schulnoten und bei der Festsetzung der jährlichen Aufnahmequoten eine weit reichende Autonomie. Die derzeit am stärksten belegten Zweige sind die verschiedenen technischen Studienrichtungen, Humanmedizin und Naturwissenschaften.

Schweden

In Schweden wird die grundlegende Hochschulreife ähnlich wie in Österreich durch den Abschluss einer allgemein bildenden höheren Schule oder durch die Ablegung einer separaten Studienberechtigungsprüfung erlangt. Für die meisten Studienrichtungen bewerben sich mehr Studenten als Plätze zur Verfügung stehen. Die Kandidaten werden dann nach einem Punktesystem gereiht, das je nach Studienrichtung unterschiedliche Punktewerte in verschiedenen Fächern vorsieht. Einzelne Hochschulen und Universitäten verlangen darüber hinaus die Ablegung einer Aufnahmeprüfung oder eines Interviews.

Frankreich

Im französischen Hochschulsystem ist der Zugang im Prinzip frei. Ausnahmen gibt es allerdings für das Medizinstudium und die Ausbildung an den "Grandes Ecoles". An den medizinischen Fakultäten gibt es eine Art Studieneingangsphase: Seit 1972 gilt für den Übergang vom ersten auf das zweite Studienjahr ein Numerus Clausus, die Anzahl der zugelassenen Studenten wird nach den praktischen Bedürfnissen der Berufsgruppe (derzeit 7.000 pro Lehrjahr )ausgerichtet.

An den Elitehochschulen ("Grandes Ecoles"), die gemeinsam knapp fünf Prozent der gesamten Studierenden ausbilden, wird durch Aufnahmeprüfungen gefiltert. Um in die bedeutendsten dieser meist staatlichen Hochschulen aufgenommen zu werden, müssen die Studenten nach der Matura einen zweijährigen Vorbereitungskurs besuchen. Ingenieure und Naturwissenschafter besuchen die "Polytechnique", die "Ecole Normale Superieure" formt die geisteswissenschaftliche Elite, die HEC ("Haute Ecole de Commerce") ist die bekannteste Wirtschaftshochschule. Die "Krönung" der akademischen Laufbahn ist dann ein zusätzlicher Lehrgang an der Verwaltungshochschule ENA, für die es ebenfalls ein hartes Ausleseverfahren gibt.

Spanien

In Spanien ist für die Aufnahme das Bestehen einer zentralen Zulassungsprüfung, der so genannten "Selectividad", erforderlich. Der erste Prüfungsteil ist für alle Teilnehmer gleich und umfasst die Allgemeinbildung. In einem zweiten Examensteil werden Kenntnisse aus der Fachrichtung geprüft, die der Student als Studienfach gewählt hat. Die Endnote setzt sich zu 60 Prozent aus der Durchschnittsnote des Bachilleratos (Matura) und zu 40 Prozent aus dem Ergebnis der Zulassungsprüfung zusammen. Auch Studenten aus anderen EU-Staaten, die in Spanien ein Vollstudium absolvieren möchten, müssen die "Selectividad" auf Spanisch bestehen. In den vergangenen Jahren haben durchschnittlich 78 Prozent der angehenden Studenten die Zulassungsprüfung bestanden.

Die genauen Zulassungsbestimmungen variieren von Hochschule zu Hochschule. An den meisten Universitäten gibt es für beliebte Fächer wie Medizin einen Numerus Clausus, der sich nach der Anzahl der Bewerber richtet. Im Durchschnitt wird von den Bewerbern für Medizin eine Hochschulzulassungsnote von 7,9 Punkten erwartet. In der "Selectividad" können maximal 10 Punkte erreicht werden. (APA)