"Geht bei uns Juristen nicht"
"Was für andere Studienrichtungen funktionieren mag, geht bei uns Juristen nicht", so Markus Steppan, Vorsitzender der Curricula-Kommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Er hat seine österreichischen Kollegen sowie Vertreter des juridischen Bereiches zu einer Tagung nach Graz geladen, die zur aktuellen Resolution geführt hat. Absolventen eines dreijährigen Bakkalaureats-Studiums wären "Juristen, für die kein nachweisbarer Bedarf besteht", so Steppan. Möglicherweise könnten sie als Sachbearbeiter bei Versicherungen oder Anwaltskanzleien unterkommen, meint der Grazer Jurist.
Die Unterzeichner der Grazer Resolution bekennen sich zum Bologna-Modell und dem damit einhergehenden Bakk.-Studium. Wenn auch nicht im bisher diskutiertem Zeitumfang: "Wir ersuchen die Ministerin um ein Abgehen von der derzeit starren Regelung eines dreijährigen Bakk.- und zweijährigen Magisterstudiums", so Steppan. Als Alternative zu der in Paragraf 54 Abs 3 des Universitätsgesetzes 2002 Regelung wünscht man sich "wahlweise, wo dies ausbildungstechnisch sinnvoll erscheint" ein Studienmodell mit vier Jahren für das Bakkalaureat und einem Jahr zum Magister.
Unterzeichner: Kein Bedarf an dreijährig ausgebildeten Juristen
Nach Ansicht der Unterzeichner bestünde zum einen kein nachweisbarer Bedarf an dreijährig ausgebildeten Juristen, zum anderen sei diesen Absolventen der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen verwehrt. Zudem verlängere sich dadurch für die Mehrzahl der Studierenden die derzeitige Studiendauer (acht Semester) um ein Jahr. Dies bedinge nicht nur höhere Kosten für die Studierenden, sondern auch für die Uni.