"Strafrechtlich nicht relevant"
Nach Angaben des deutschen Landesamtes für Verfassungsschutz können Schulen die Verteilung der CD aber nur auf dem eigenen Gelände untersagen. Betreten Verteiler das Schulgelände, können die Schuleiter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Polizeilich könne gegen die Verteilaktion nicht vorgegangen werden. "Die Inhalte der von der NPD verbreiteten CD sind (in Deutschland) strafrechtlich nicht relevant", erklärte der Sprecher des Landesamtes, Alrik Bauer. Dies habe die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden geprüft.
"Es sind jetzt zwei Varianten von so genannten 'Schulhof-CDs' im Umlauf", erläuterte Bauer. Diejenige mit dem Titel "Anpassung ist Feigheit - Lieder aus dem Untergrund" könne beschlagnahmt werden, da sie von den Strafverfolgungsbehörden wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie wegen schwerer Jugendgefährdung als strafrechtlich relevant eingestuft worden sei. Die NPD habe sich offenbar bewusst an den Begriff der "Schulhof-CD" angehängt, mutmaßte Bauer.
Auf Aufklärung setzen
Da gegen die von der im sächsischen Landtag vertretenen NPD verteilten CDs nicht mit strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden könne, setze man auf Aufklärung der Jugendlichen, sagte der Sprecher des Verfassungsschutzamtes. So hielten Mitarbeiter seiner Behörde, aber auch Beamte des Landeskriminalamtes und der anderen Polizeibehörden Vorträge an Schulen, um über Extremismus zu informieren. Allein im ersten Halbjahr 2005 sei die Zahl der Vortragsveranstaltungen doppelt so hoch wie im gesamten Jahr 2004 gewesen.