Verdeckte Ermittlungen und Videoaufzeichnungen darf die Polizei jetzt schon durchführen. Allerdings nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes oder im Zuge von Verbrechensaufklärung. Künftig sollen diese Maßnahmen bereits präventiv zugelassen werden, zur möglichst frühen Erkennung von "gefährlichen Angriffen oder kriminellen Verbindungen", wie es im Gesetzesentwurf heißt.
"Das Gesetz muss den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit geben, auf die Herausforderungen der heutigen Zeit zu reagieren", verteidigt Hanns Rauch, der Sprecher von Innenministerin Liese Prokop (VP) die geplante Ausweitung der Polizeibefugnisse. Gerade im Hinblick auf den österreichischen EU-Vorsitz ab Jänner 2006 und die Fußballeuropameisterschaft "Euro 2008" müssten entsprechende Antiterrormaßnahmen geschaffen werden.
Wie berichtet, enthält das neue SPG eine Fülle von neuen Überwachungsmaßnahmen für (sportliche) Großveranstaltungen. Dazu gehören unter anderem eine zentrale Gefährderdatei, in die namentlich bekannte Hooligans aufgenommen werden, sowie spezielle Schutzzonen rund um Stadien.
"Dammbruch"
Für Peter Pilz ist das geplante SPG auch ein "politischer Dammbruch". Es habe in der Vergangenheit einen breiten politischen Konsens darüber gegeben, Videoüberwachung und verdeckte Ermittler eben nicht in die Gefahrenerforschung hineinzunehmen. "Jetzt schert sich das Innenministerium überhaupt nicht mehr um Grund- und Menschenrechte", empört sich der Oppositionspolitiker. "Wir gewährleisten das Grundrecht auf Sicherheit", kontert Rauch nicht minder energisch.