Wien - Schwere Verstimmung gibt es bei den Verhandlungen für einen Kollektivvertrag (KV) für die Universitätsangestellten. Die Dienstgeberseite, der Dachverband der österreichischen Universitäten, sieht den noch 2005 ins Auge gefassten Abschluss als "gefährdet" an, weil die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) "die Weiterführung der Verhandlungen unvermittelt unterbrochen hat". Diese Darstellung weist der Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Richard Kdolsky auf Anfrage der APA zurück. "Wir haben die Verhandlungen nicht abgebrochen. Der vom Dachverband vorgelegte Entwurf war ungenügend, weshalb wir nun einen eigenen Entwurf vorlegen werden", betonte Kdolsky.

Der Dachverband betonte am Mittwoch in einer Aussendung, dass in zahlreichen bisherigen Verhandlungsrunden große Teile des KV in beiderseitigem Einvernehmen abgeklärt werden konnten. Dabei hätten die Vertreter der Universitäten "beträchtliche Kompromissbereitschaft im Interesse der Sache unter Beweis gestellt". Der Dachverband lädt die GÖD ein, "die Verhandlungen auf Basis der bisherigen Gespräche wieder aufzunehmen".

Andere Darstellung

Völlig anders sieht die Gewerkschaft die Situation. Ende Juni habe es eine Sitzung zwischen Personalvertretern und Dachverband gegeben, bei der keine Einigung über den Kündigungsschutz erzielt werden konnte, erklärte Kdolsky. Daraufhin sei vereinbart worden, diesen Punkt in kleiner Runde weiter zu verhandeln. Einen Termin dazu habe es gegeben, weitere habe der Dachverband nicht wahrgenommen. Daraufhin habe der Dachverband Mitte September einen kompletten KV-Entwurf vorgelegt, "mit Gehaltsansätzen und Kündigungsschutz, die untragbar sind". Weil sich in dem Papier kaum Positionen der Gewerkschaft wiederfänden, habe man es zurückgewiesen und beschlossen, selbst einen Entwurf auszuarbeiten, der in Kürze vorliegen soll.

"Denn das vom Dachverband vorgelegte Papier würde keine Verbesserung zum derzeit vertragslosen Zustand bedeuten", sagte Kdolsky. So sei darin praktisch kein Kündigungsschutz vorgesehen, und die Gehaltsansätze lägen unter dem, was früher Beamte verdient hätten, allerdings ohne entsprechende soziale Absicherung.

Nach Inkrafttreten des neuen Universitätsgesetzes (UG) mit Anfang 2004 soll mit dem KV das Angestelltenrecht anstatt des bisher vorherrschenden Beamtendienstrechts an den Unis Einzug halten. Seit dem 1. Jänner 2004 gilt für Neueintretende an den Unis grundsätzlich bereits das Vertragsbedienstetengesetz, allerdings ohne einheitliche Regelungen. (APA)