Bescheid als Chance
Mit dem Bescheid könnten sich aber auch neue Chancen auftun: Schließlich gilt das Dokument als Voraussetzung dafür, dass das von der Hochschule gewählte Zulassungsverfahren in dritter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bekämpft werden kann. Die Höchstrichter rechnen jedenfalls mit Anträgen. Und planen bereits darüber hinaus: "Wir fordern jetzt vom Bildungsministerium mehr Material über die Zahl der deutschen Studienanfänger sowie über die Vergleichbarkeit von Abitur- und Maturazeugnissen. Dann werden wir entscheiden, ob wir in dieser Frage ein neues EuGH-Verfahren anstrengen", sagt Richter Heinz Kail zum Standard.
Das Verfahren einer abgewiesenen deutschen Studienwerberin, die noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes einen Antrag an den Verwaltungsgerichtshof gestellt hatte, ermöglicht diesem nun, sich grundsätzlich mit der Frage des offenen Hochschulzugangs zu beschäftigen. Denn anhand des konkreten Einzelfalles kamen die Verwaltungsrichter zu der Erkenntnis, dass diese Frage vom EuGH "nicht abschließend geklärt" sei. Zudem könne aus dem Urteil "nicht zweifelsfrei abgeleitet werden", dass deutsche Studienwerber nun Anspruch auf Zulassung in Österreich hätten.
Balsam auf der Haut der Bildungsministerin. Denn Elisabeth Gehrer (VP) sieht sich damit in ihrer Argumentationslinie bestätigt. Auch für den neuen Hochschul-Sektionschef Friedrich Faulhammer "unterstreicht der VwGH unsere bisherige Vorgehensweise". Bis Ende Oktober will das Ministerium "fundierte Zahlen" über die Anzahl deutscher Studienanfänger an das Höchstgericht liefern.