Pädagogische Hochschulen
Vorgesehen ist, die derzeit rund 50 Pädaks und Pädagogischen Institute (PI) des Bundes und der Religionsgemeinschaften, die für die Aus- und Weiterbildung der Pflichtschullehrer zuständig sind, zu insgesamt zwölf PH zusammenzufassen, darunter drei der katholischen Kirche.
Die PH bleiben Dienststellen des Bundes, damit unmittelbar dem Bildungsministerium unterstellt und erhalten nicht die gleiche Autonomie wie die Unis. Wie diese werden sie aber Studiengebühren in der Höhe von 363,36 Euro einheben. Künftig sollen die Pflichtschullehrer mit dem Bakkalaureat (Bachelor) abschließen.
Verfassungsrechtliche Probleme
Der Rechnungshof kritisierte, dass die Lehrer-Ausbildung für Pflichtschulen weiter von jener für die höheren Schulen getrennt bleibt. Fraglich sei auch, ob das bisherige Personal für die künftigen hochschulischen Aufgaben ausreichend qualifiziert ist.
Auf verfassungsrechtliche Probleme machte das Bundeskanzleramt aufmerksam. Grund ist ein Passus, wonach die PH die ihnen übertragenen Aufgaben "im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbstständig und eigenverantwortlich (autonom) besorgen". Eine solche Regelung bedürfe einer Verfassungsmehrheit und damit der Zustimmung der SPÖ - die eine solche bereits ausgeschlossen hat.